Gesetze / Landesrecht Sachsen / SOOSA · SächsGVBl. 2011 Nr. 7, S. 277, Fsn-Nr. 710-1.74
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Oberschulen einschließlich Oberschulen+ und Abendoberschulen im Freistaat Sachsen
107 Normen · Ausgangsfassung vom 11.07.2011 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufbau der Oberschule, Klassen mit vertiefter sportlicher Ausbildung, besondere Bildungswege
- § 3 Abschlussbezogener Unterricht, Wahl der Bildungsgänge
- § 4 Wechsel des Bildungsganges
- § 5 Anmeldung
- § 6 Aufnahme von Schülern
- § 7 Bildungsberatung
- § 8 Schulwechsel an eine andere Oberschule oder an eine Gemeinschaftsschule
- § 9 Schulwechsel vom Gymnasium an die Oberschule
- § 10 Schulwechsel von der Gemeinschaftsschule an die Oberschule
- § 11 Schülerunterlagen bei Schulwechsel
- § 12 Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- § 13 Klassen- und Gruppenbildung
- § 14 Unterrichtszeit
- § 15 Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
- § 15a Nutzung privater mobiler Endgeräte
- § 16 Aufsicht
- § 17 Pflichtbereich
- § 18 Wahlbereich
- § 19 Berufs- und Studienorientierung
- § 20 Zusätzliche schulische Veranstaltungen
- § 21 Individuelle Förderung der Schüler
- § 22 Grundsätze der Leistungsermittlung und -bewertung
- § 23 Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
- § 24 Leistungsnachweise
- § 24a Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise
- § 25 Hausaufgaben
- § 26 Täuschungen
- § 27 Halbjahresinformationen, Zeugnisse
- § 28 Versetzungsbestimmungen
- § 29 Mehrmalige Nichtversetzung
- § 30 Verlassen der Schule
- § 31 Freiwillige Wiederholung und Schulzeitdehnung
- § 32 Überspringen einer Klassenstufe
- § 33 Schulbesuch im Ausland
- § 34 Zeitpunkt der Prüfung
- § 35 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
- § 36 Schriftliche Prüfungen
- § 37 Mündliche Prüfung
- § 38 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 39 Feststellung der Endnote
- § 40 Bestehen der Prüfung
- § 41 Nichtteilnahme, Nachprüfung
- § 42 Zusätzliche mündliche Prüfung
- § 43 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 44 Täuschungshandlungen
- § 45 Zeugnis
- § 46 Teilnahme an der Abschlussprüfung
- § 47 Schriftliche Prüfungen
- § 48 Mündliche Prüfungen und zusätzliche mündliche Prüfungen
- § 49 Durchführung und Bewertung der Abschlussprüfung
- § 50 Feststellung der Endnote
- § 51 Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses, Zeugnis
- § 52 Wiederholung der Klassenstufe 9
- § 53 Allgemeines
- § 54 Aufbau
- § 55 Aufnahme
- § 56 Ausscheiden
- § 57 Weitere Abweichungen
- § 58 Allgemeines
- § 59 Aufnahme
- § 60 Klassen- und Gruppenbildung, Unterrichtszeit, Schuljahr
- § 61 Leistungsbewertung und Zeugnisse
- § 62 Versetzung und Erwerb von Abschlüssen
- § 63 Abschlüsse für inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- § 64 Abschlüsse für inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- § 64a Allgemeines
- § 64b Abschlussbezogener Unterricht
- § 64c Anmeldung, Aufnahme und Bildungsberatung
- § 64d Bildungsempfehlung
- § 65 Aufbau, Verweildauer
- § 66 Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeentscheidung
- § 67 Anmeldung
- § 68 Vorkurs
- § 69 Wechsel des Bildungsganges
- § 70 Schulwechsel an eine andere Abendoberschule
- § 71 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 72 Klassen- und Gruppenbildung
- § 73 Unterrichtszeit, Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
- § 74 Pflichtbereich
- § 75 Grundsätze der Leistungsermittlung und -bewertung
- § 76 Bewertung von Leistungen
- § 77 Klassenarbeiten, Kurzkontrollen, Komplexe Leistungen
- § 78 Halbjahresinformationen, Zeugnisse
- § 79 Versetzungsbestimmungen
- § 80 Nichtversetzung, freiwillige Wiederholung
- § 81 Anwendung von Vorschriften
- § 82 Zulassung zur Prüfung
- § 83 Prüfungsgegenstände
- § 84 Ort und Zeitpunkt der Prüfung
- § 85 Durchführung der Prüfung
- § 86 Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 87 Bestehen der Prüfung
- § 88 Abschlusszeugnis
- § 89 Zulassung zur Prüfung, Ort und Zeitpunkt der Prüfung
- § 90 Prüfungsgegenstände
- § 91 Durchführung der Prüfung
- § 92 Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 93 Bestehen der Prüfung
- § 94 Abschlusszeugnis
- § 95 Zulassung zur Prüfung, Ort und Zeitpunkt der Prüfung
- § 96 Prüfungsgegenstände
- § 97 Durchführung der Prüfung
- § 98 Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 99 Bestehen der Prüfung
- § 100 Abschlusszeugnis
- § 101 Übergangsregelungen
- Anlage (zu § 61 Absatz 4 Satz 2)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
15.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 230)
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Historischer Änderungsnachweis
31.07.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 31.07.2023, Artikel 2
SächsGVBl. 2023 S. 630
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Historischer Änderungsnachweis
30.05.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.05.2023, Artikel 5
SächsGVBl. 2023 S. 379
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Historischer Änderungsnachweis
22.06.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 22.06.2021, Artikel 4
SächsGVBl. 2021 S. 713
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).