Gesetze / Landesrecht Sachsen / SOOSA · SächsGVBl. 2011 Nr. 7, S. 277, Fsn-Nr. 710-1.74

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Oberschulen einschließlich Oberschulen+ und Abendoberschulen im Freistaat Sachsen

107 Normen · Ausgangsfassung vom 11.07.2011 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Aufbau der Oberschule, Klassen mit vertiefter sportlicher Ausbildung, besondere Bildungswege
  4. § 3 Abschlussbezogener Unterricht, Wahl der Bildungsgänge
  5. § 4 Wechsel des Bildungsganges
  6. § 5 Anmeldung
  7. § 6 Aufnahme von Schülern
  8. § 7 Bildungsberatung
  9. § 8 Schulwechsel an eine andere Oberschule oder an eine Gemeinschaftsschule
  10. § 9 Schulwechsel vom Gymnasium an die Oberschule
  11. § 10 Schulwechsel von der Gemeinschaftsschule an die Oberschule
  12. § 11 Schülerunterlagen bei Schulwechsel
  13. § 12 Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  14. § 13 Klassen- und Gruppenbildung
  15. § 14 Unterrichtszeit
  16. § 15 Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
  17. § 15a Nutzung privater mobiler Endgeräte
  18. § 16 Aufsicht
  19. § 17 Pflichtbereich
  20. § 18 Wahlbereich
  21. § 19 Berufs- und Studienorientierung
  22. § 20 Zusätzliche schulische Veranstaltungen
  23. § 21 Individuelle Förderung der Schüler
  24. § 22 Grundsätze der Leistungsermittlung und -bewertung
  25. § 23 Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
  26. § 24 Leistungsnachweise
  27. § 24a Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise
  28. § 25 Hausaufgaben
  29. § 26 Täuschungen
  30. § 27 Halbjahresinformationen, Zeugnisse
  31. § 28 Versetzungsbestimmungen
  32. § 29 Mehrmalige Nichtversetzung
  33. § 30 Verlassen der Schule
  34. § 31 Freiwillige Wiederholung und Schulzeitdehnung
  35. § 32 Überspringen einer Klassenstufe
  36. § 33 Schulbesuch im Ausland
  37. § 34 Zeitpunkt der Prüfung
  38. § 35 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
  39. § 36 Schriftliche Prüfungen
  40. § 37 Mündliche Prüfung
  41. § 38 Bewertung der Prüfungsleistungen
  42. § 39 Feststellung der Endnote
  43. § 40 Bestehen der Prüfung
  44. § 41 Nichtteilnahme, Nachprüfung
  45. § 42 Zusätzliche mündliche Prüfung
  46. § 43 Wiederholung der Abschlussprüfung
  47. § 44 Täuschungshandlungen
  48. § 45 Zeugnis
  49. § 46 Teilnahme an der Abschlussprüfung
  50. § 47 Schriftliche Prüfungen
  51. § 48 Mündliche Prüfungen und zusätzliche mündliche Prüfungen
  52. § 49 Durchführung und Bewertung der Abschlussprüfung
  53. § 50 Feststellung der Endnote
  54. § 51 Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses, Zeugnis
  55. § 52 Wiederholung der Klassenstufe 9
  56. § 53 Allgemeines
  57. § 54 Aufbau
  58. § 55 Aufnahme
  59. § 56 Ausscheiden
  60. § 57 Weitere Abweichungen
  61. § 58 Allgemeines
  62. § 59 Aufnahme
  63. § 60 Klassen- und Gruppenbildung, Unterrichtszeit, Schuljahr
  64. § 61 Leistungsbewertung und Zeugnisse
  65. § 62 Versetzung und Erwerb von Abschlüssen
  66. § 63 Abschlüsse für inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen
  67. § 64 Abschlüsse für inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  68. § 64a Allgemeines
  69. § 64b Abschlussbezogener Unterricht
  70. § 64c Anmeldung, Aufnahme und Bildungsberatung
  71. § 64d Bildungsempfehlung
  72. § 65 Aufbau, Verweildauer
  73. § 66 Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeentscheidung
  74. § 67 Anmeldung
  75. § 68 Vorkurs
  76. § 69 Wechsel des Bildungsganges
  77. § 70 Schulwechsel an eine andere Abendoberschule
  78. § 71 Beendigung des Schulverhältnisses
  79. § 72 Klassen- und Gruppenbildung
  80. § 73 Unterrichtszeit, Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
  81. § 74 Pflichtbereich
  82. § 75 Grundsätze der Leistungsermittlung und -bewertung
  83. § 76 Bewertung von Leistungen
  84. § 77 Klassenarbeiten, Kurzkontrollen, Komplexe Leistungen
  85. § 78 Halbjahresinformationen, Zeugnisse
  86. § 79 Versetzungsbestimmungen
  87. § 80 Nichtversetzung, freiwillige Wiederholung
  88. § 81 Anwendung von Vorschriften
  89. § 82 Zulassung zur Prüfung
  90. § 83 Prüfungsgegenstände
  91. § 84 Ort und Zeitpunkt der Prüfung
  92. § 85 Durchführung der Prüfung
  93. § 86 Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
  94. § 87 Bestehen der Prüfung
  95. § 88 Abschlusszeugnis
  96. § 89 Zulassung zur Prüfung, Ort und Zeitpunkt der Prüfung
  97. § 90 Prüfungsgegenstände
  98. § 91 Durchführung der Prüfung
  99. § 92 Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
  100. § 93 Bestehen der Prüfung
  101. § 94 Abschlusszeugnis
  102. § 95 Zulassung zur Prüfung, Ort und Zeitpunkt der Prüfung
  103. § 96 Prüfungsgegenstände
  104. § 97 Durchführung der Prüfung
  105. § 98 Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
  106. § 99 Bestehen der Prüfung
  107. § 100 Abschlusszeugnis
  108. § 101 Übergangsregelungen
  109. Anlage (zu § 61 Absatz 4 Satz 2)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    15.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 230)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    31.07.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 31.07.2023, Artikel 2

    SächsGVBl. 2023 S. 630

  3. Historischer Änderungsnachweis

    30.05.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.05.2023, Artikel 5

    SächsGVBl. 2023 S. 379

  4. Historischer Änderungsnachweis

    22.06.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 22.06.2021, Artikel 4

    SächsGVBl. 2021 S. 713

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).