Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Ober- und Abendoberschulen

SOOSA

§ 34 Zeitpunkt der Prüfung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SOOSA/34#abs-1 (1) Die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses (Abschlussprüfung) für die Schüler der Klassenstufe 10 findet einmal jährlich statt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SOOSA/34#abs-2 (2) Die Termine der schriftlichen und der Zeitraum der mündlichen Prüfungen werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschrift festgelegt.

§ 33 § 35