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SOOSA

§ 73 Unterrichtszeit, Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SOOSA/73#abs-1 (1) Der Unterricht wird in der Regel an 5 Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt und findet überwiegend am Abend statt. Er wird möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Wochentage verteilt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SOOSA/73#abs-2 (2) § 14 Absatz 3 und 4 Satz 1 sowie § 15 gelten entsprechend.

§ 72 § 74