Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Ober- und Abendoberschulen
SOOSA§ 15a Nutzung privater mobiler Endgeräte
Stand: 26.08.2026
Schülern der Klassenstufen 5 bis 8 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
1. die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
2. die Nutzung im Einzelfall vom Lehrer zugelassen wurde oder
3. die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.