Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Ober- und Abendoberschulen
SOOSA§ 69 Wechsel des Bildungsganges
Stand: 26.08.2026
Schüler der Klassenstufe 9, die den Hauptschulbildungsgang besucht und den qualifizierenden Hauptschulabschluss erworben haben, können in die Klassenstufe 9 oder 10 des Realschulbildungsganges überwechseln.