Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Ober- und Abendoberschulen
SOOSA§ 100 Abschlusszeugnis
Stand: 26.08.2026
Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung bestanden haben, erhalten ein Zeugnis über den Erwerb des Hauptschulabschlusses. § 88 Satz 3 gilt entsprechend.