Zitate automatisch verlinken

Aus „§ 823 Abs. 1 BGB" oder „BGH, Urteil vom 12.03.2020 – VI ZR 156/19" wird auf Ihrer Website ein Link zum Volltext. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Tracking.

Automatische Zitat-Verlinkung gab es in Deutschland bisher vor allem als proprietären Dienst. Wir stellen sie als offene, freie Infrastruktur bereit: öffentliche API, Einbindungs-Skript und WordPress-Plugin, kostenlos und ohne Vertrag. Jedes Blog, jede Fachzeitschrift und jede Bibliothek kann damit jede Fundstelle auf einen frei zugänglichen Volltext verlinken.

Was macht die Vernetzung?

Sie schreiben Ihre Beiträge wie bisher. Die Vernetzung erkennt Zitate von Bundesrecht und Gerichtsentscheidungen im Text und verlinkt sie mit der passenden Norm oder Entscheidung auf recht.nulegal.eu — 8.028 geltende Gesetze und Verordnungen mit historischen Fassungen und 555.234 Entscheidungen, auch vieler Instanzgerichte.

Drei Regeln gelten für jeden eingefügten Link:

Alle Links tragen die Klasse nulegal-cite und lassen sich per CSS an Ihr Design anpassen.

Variante 1: Server-API (empfohlen)

Ihr System sendet den Inhalt eines Beitrags an die API und speichert das Ergebnis. Die Links stehen dann direkt in Ihren ausgelieferten Seiten — das ist die Variante mit dem vollen Nutzen für Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen.

POST https://recht.nulegal.eu/v1/vernetzung
Content-Type: application/json

{"html": "<p>Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet, wer …</p>"}

Antwort:

{"html": "<p>Nach <a class=\"nulegal-cite\"
  href=\"https://recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/823\"
  rel=\"noopener\">§ 823 Abs. 1 BGB</a> haftet, wer …</p>",
 "links": 1, "version": "1.0"}

Für reinen Text ohne HTML senden Sie stattdessen das Feld text; die Antwort ist dann sicher kodiertes HTML.

Zwischenspeichern

Speichern Sie das Ergebnis bei sich (zum Beispiel je Beitrag, mit dem Hash des Inhalts als Schlüssel) und rufen Sie die API nur auf, wenn sich der Inhalt ändert. Das Ergebnis ist deterministisch; eine Woche Speicherdauer ist ein guter Standard. Die API erlaubt 60 Anfragen pro Minute und Absender; darüber antwortet sie mit Status 429. Eingaben sind auf etwa 300.000 Zeichen begrenzt (Status 413) — senden Sie Beiträge einzeln statt ganzer Seitenbäume.

Variante 2: WordPress-Plugin

Für WordPress übernimmt unser Plugin genau diesen Ablauf automatisch: Es verlinkt Beiträge und Seiten bei der Auslieferung über die Server-API und speichert das Ergebnis sieben Tage im WordPress-eigenen Cache. Keine Konfiguration nötig; ist die API einmal nicht erreichbar, erscheint der Beitrag unverändert.

Wenn Sie das Plugin einsetzen möchten, schreiben Sie an hello@nulegal.de — wir schicken es Ihnen.

Variante 3: Einbindungs-Skript

Eine Zeile im Template genügt:

<script src="https://recht.nulegal.eu/static/linkify.js" defer></script>

Das Skript (unter 7 kB, keine Abhängigkeiten) verlinkt die Zitate nach dem Laden der Seite direkt im Browser. Es sendet nichts an uns und lädt nichts nach. Mit data-selector=".entry-content" am Script-Tag beschränken Sie es auf einen Seitenbereich; für nachgeladene Inhalte gibt es nulegalVernetzung.run(element).

Zu beachten: Browser-seitig eingefügte Links sind für Suchmaschinen weniger wert als Links, die bereits im ausgelieferten HTML stehen, und das Skript kann nicht gegen den Bestand prüfen — es verlinkt nur eindeutig benannte Bundesgesetze und gerichts-qualifizierte Aktenzeichen über unsere Weiterleitungsseite. Wenn Sie können, nehmen Sie die Server-API oder das Plugin.

Alle drei Varianten verlinken auf die Dokumentseite. Wenn Sie genauer zitieren wollen, auf eine bestimmte Randnummer oder einen bestimmten Absatz, hängen Sie eine Sprungmarke an die URL an.

Jede Randnummer einer Entscheidung und jeder nummerierte Absatz einer Norm hat auf recht.nulegal.eu eine eigene, dauerhafte Sprungmarke. Damit verlinken Sie nicht nur das Dokument, sondern die zitierte Stelle selbst. Die Seite hebt die Stelle beim Aufruf sichtbar hervor.

Entscheidungen: Randnummern (#rd_N)

Hängen Sie #rd_ und die Randnummer an die URL der Entscheidung an. Beispiel für Rn. 13 des BGH-Urteils VIa ZR 335/21:

https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2023-06-26/via-zr-335-21#rd_13

Normen: Absätze (#abs-N)

Hängen Sie #abs- und die Absatznummer an die URL der Norm an. Beispiel für § 823 Abs. 2 BGB:

https://recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/823#abs-2

Bei Anlagen und Tabellenwerken fehlen Sprungmarken häufig: Bei rund der Hälfte der Anlagen mit Absatznummern trägt nicht jede Nummer eine eigene Sprungmarke, weil der amtliche Ursprungstext die Nummerierung dort in Tabellen und Listen führt oder je Anlagenteil neu beginnt. Bei Paragraphen und Artikeln ist das die seltene Ausnahme. Ob eine Stelle eine Sprungmarke hat, sehen Sie auf der Seite selbst: Die Absatznummer ist dann anklickbar.

Sie müssen die Links nicht von Hand bauen: Bei Entscheidungen mit erkannten Randnummern ist die Randnummer am Rand anklickbar, bei Normen die Absatznummer vor dem Absatz. Ein Klick zeigt den Permalink der Stelle direkt im Dokument an, als Text zum Markieren und mit einem Knopf zum Kopieren.

Stabilitätszusage

rd_N und abs-N sind dauerhafte Adressformate, mit derselben Disziplin wie unsere URLs selbst. Zieht ein Dokument um, leiten wir die alte Adresse dauerhaft weiter (Status 301), und die Sprungmarke bleibt am Ziel gültig. Bei Entscheidungen ist der Text unveränderlich: Ein Randnummern-Link zeigt dauerhaft auf dieselbe Stelle. Bei Normen zeigt der Link stets auf den Absatz gleicher Nummer in der aktuellen Fassung. Ändert der Gesetzgeber die Norm, kann ein Absatz eine neue Nummer erhalten oder entfallen; zitieren Sie in Schriftsätzen, Publikationen und Datenbanken deshalb neben dem Link wie üblich auch die Fundstelle im Text.

Datenschutz

Die Vernetzung braucht keine Daten über Ihre Leser, und wir erheben auch keine. Server-API und Plugin verarbeiten ausschließlich den Beitragstext, im Arbeitsspeicher, ohne Speicherung; es werden keine Cookies gesetzt und keine Kennungen vergeben. Das Einbindungs-Skript arbeitet vollständig im Browser und sendet nichts an uns. Erst wenn jemand einen Link anklickt, entsteht ein normaler Seitenaufruf bei uns wie bei jedem anderen Link auch. Durch die Einbindung selbst fließen also keine personenbezogenen Daten an uns.

Fragen

Antworten zur Datenbank selbst stehen unter Über diese Datenbank, die vollständige API-Dokumentation unter Entwickler. Für alles andere: hello@nulegal.de.