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SOOSA

§ 64 Abschlüsse für inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten am Ende des Abgangsjahres ein Zeugnis zur Schulentlassung, das einen Vermerk über die inklusive Unterrichtung an der Schulart Oberschule enthält.

§ 63 § 64a