Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Ober- und Abendoberschulen

SOOSA

§ 57 Weitere Abweichungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SOOSA/57#abs-1 (1) Abweichend von § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 15 Absatz 2 kann der Unterricht aus wichtigem Grund auch am Sonnabend und in den Ferien erteilt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SOOSA/57#abs-2 (2) Die Ausbildung im Fach Sport wird im Rahmen der tänzerischen Ausbildung absolviert. Abweichend von § 27 Absatz 1 findet keine Benotung statt.

§ 56 § 58