Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Ober- und Abendoberschulen
SOOSA§ 64d Bildungsempfehlung
Stand: 26.08.2026
§ 24 der Schulordnung Grundschulen findet Anwendung mit der Maßgabe, dass nur Schüler, die nach der Klassenstufe 4 auf ein Gymnasium wechseln wollen, auf Antrag der Eltern eine Bildungsempfehlung erhalten.