Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Ober- und Abendoberschulen
SOOSAAnlage (zu § 61 Absatz 4 Satz 2)
Stand: 26.08.2026
Für Anlage SOOSA liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.