Gesetze / Landesrecht Sachsen / BFSO · SächsGVBl. 2022 Nr. 31, S. 547, Fsn-Nr. 710-1.53/6
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen
108 Normen · Ausgangsfassung vom 24.10.2022 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel, Inhalt und Gliederung der Ausbildung
- § 3 Aufnahmeverfahren
- § 4 Auswahlverfahren
- § 5 Versagungsgründe
- § 6 Aufnahmeentscheidung und Nachrückverfahren
- § 7 Aufnahme in ein erweitertes Bildungsangebot
- § 8 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- § 9 Stundentafeln, Lehrpläne und Klassenbücher
- § 10 Unterrichts- und Ausbildungszeit, Beurlaubung
- § 11 Betriebspraktikum und praktische Ausbildung
- § 12 Leistungsnachweise
- § 13 Bewertung der Leistungen
- § 14 Nachteilsausgleich
- § 15 Versäumnis und Verweigerung eines Leistungsnachweises
- § 16 Täuschungshandlung
- § 17 Versetzung
- § 18 Wiederholung
- § 19 Schulwechsel und Verlängerung des Schulverhältnisses
- § 20 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 21 Besondere Regelungen auf Grund der COVID-19-Pandemie
- § 22 Allgemeines
- § 23 Aufgabenerstellungskommission
- § 24 Prüfungsausschuss
- § 25 Fachausschuss
- § 26 Protokoll
- § 27 Festsetzung der Vornote und Zulassung
- § 28 Schriftliche Prüfung
- § 29 Mündliche Prüfung
- § 30 Zusätzliche mündliche Prüfung
- § 31 Praktische Prüfung
- § 32 Zeugnis- und Prüfungsnoten sowie Bestehen der Ausbildung
- § 33 Versäumnis und Nachholung
- § 34 Täuschungshandlung und Ordnungsverstöße
- § 35 Wiederholung der Prüfung
- § 36 Halbjahresinformationen, Zeugnisse und Bescheinigungen
- § 37 Mittlerer Schulabschluss
- § 38 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen und Berufsqualifikationen
- § 39 Allgemeines
- § 40 Zulassung und Prüfungsverfahren
- § 41 Prüfungslernfelder der Schulfremdenprüfung
- § 42 Prüfungsergebnisse, Zeugnisnoten und Bestehen der Schulfremdenprüfung
- § 43 Teilwiederholung und Wiederholung der Schulfremdenprüfung
- § 44 Gliederung
- § 45 Ausbildungsziel und -dauer
- § 46 Aufnahmevoraussetzungen
- § 47 Schriftliche Prüfung
- § 48 Mündliche Prüfung
- § 49 Praktische Prüfung
- § 50 Schulfremdenprüfung
- § 51 Berufsbezeichnung
- § 52 Ausbildungsziel
- § 53 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 54 Anrechnung beruflicher Vorbildung
- § 55 Praktische Ausbildung
- § 56 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren
- § 57 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 58 Schriftliche Prüfung
- § 59 Praktische Prüfung und Prüfungsnote
- § 60 Schulfremdenprüfung
- § 61 Berufsbezeichnung
- § 62 Ausbildungsziel
- § 63 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren sowie Dauer der Ausbildung
- § 64 Leistungsnachweise während der praktischen Ausbildung
- § 65 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 66 Schriftliche Prüfung
- § 67 Mündliche Prüfung
- § 68 Praktische Prüfung
- § 69 Zeugnisnote für die praktische Ausbildung
- § 70 Schulfremdenprüfung
- § 71 Berufsbezeichnung
- § 72 Gliederung
- § 73 Geltungsbereich
- § 74 Halbjahres- und Jahreszeugnisse
- § 75 Praktische Ausbildung
- § 76 Nachweis der Teilnahme
- § 77 Staatliche Prüfung
- § 78 Ausbildungsziel
- § 79 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 80 Ausbildungsziel
- § 81 Ausbildungsziel
- § 82 Ausbildungsziel
- § 83 Ausbildungsziel
- § 84 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 85 Ausbildungsziel
- § 86 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 87 Ausbildungsziel
- § 88 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 89 Ausbildungsziel
- § 90 Ausbildungsziel
- § 91 Praxisbegleitung
- § 92 Schriftlicher Prüfungsteil der Zwischenprüfung
- § 93 Praktischer Teil der Zwischenprüfung
- § 94 Gefährdung des Ausbildungsziels
- § 95 Wechsel des Trägers der praktischen Ausbildung
- § 96 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 97 Ausbildungsziel
- § 98 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 99 Auswahlverfahren und Versagungsgrund
- § 100 Ausbildungsziel
- § 101 Ausbildungsziel
- § 102 Zeugnisse
- § 103 Anzuwendende Vorschriften
- § 104 Ausbildungsziel und Dauer der Ausbildung
- § 105 Aufnahmevoraussetzungen
- § 106 Ausbildungsziel und Dauer der Ausbildung
- § 107 Aufnahmevoraussetzungen
- § 108 Übergangsvorschriften
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
31.07.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 31. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 783)
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Historischer Änderungsnachweis
24.10.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.10.2022, Artikel 3
SächsGVBl. 2022 S. 547
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).