Gesetze / Landesrecht Sachsen / BFSO · SächsGVBl. 2022 Nr. 31, S. 547, Fsn-Nr. 710-1.53/6

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen

108 Normen · Ausgangsfassung vom 24.10.2022 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Ziel, Inhalt und Gliederung der Ausbildung
  4. § 3 Aufnahmeverfahren
  5. § 4 Auswahlverfahren
  6. § 5 Versagungsgründe
  7. § 6 Aufnahmeentscheidung und Nachrückverfahren
  8. § 7 Aufnahme in ein erweitertes Bildungsangebot
  9. § 8 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  10. § 9 Stundentafeln, Lehrpläne und Klassenbücher
  11. § 10 Unterrichts- und Ausbildungszeit, Beurlaubung
  12. § 11 Betriebspraktikum und praktische Ausbildung
  13. § 12 Leistungsnachweise
  14. § 13 Bewertung der Leistungen
  15. § 14 Nachteilsausgleich
  16. § 15 Versäumnis und Verweigerung eines Leistungsnachweises
  17. § 16 Täuschungshandlung
  18. § 17 Versetzung
  19. § 18 Wiederholung
  20. § 19 Schulwechsel und Verlängerung des Schulverhältnisses
  21. § 20 Beendigung des Schulverhältnisses
  22. § 21 Besondere Regelungen auf Grund der COVID-19-Pandemie
  23. § 22 Allgemeines
  24. § 23 Aufgabenerstellungskommission
  25. § 24 Prüfungsausschuss
  26. § 25 Fachausschuss
  27. § 26 Protokoll
  28. § 27 Festsetzung der Vornote und Zulassung
  29. § 28 Schriftliche Prüfung
  30. § 29 Mündliche Prüfung
  31. § 30 Zusätzliche mündliche Prüfung
  32. § 31 Praktische Prüfung
  33. § 32 Zeugnis- und Prüfungsnoten sowie Bestehen der Ausbildung
  34. § 33 Versäumnis und Nachholung
  35. § 34 Täuschungshandlung und Ordnungsverstöße
  36. § 35 Wiederholung der Prüfung
  37. § 36 Halbjahresinformationen, Zeugnisse und Bescheinigungen
  38. § 37 Mittlerer Schulabschluss
  39. § 38 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen und Berufsqualifikationen
  40. § 39 Allgemeines
  41. § 40 Zulassung und Prüfungsverfahren
  42. § 41 Prüfungslernfelder der Schulfremdenprüfung
  43. § 42 Prüfungsergebnisse, Zeugnisnoten und Bestehen der Schulfremdenprüfung
  44. § 43 Teilwiederholung und Wiederholung der Schulfremdenprüfung
  45. § 44 Gliederung
  46. § 45 Ausbildungsziel und -dauer
  47. § 46 Aufnahmevoraussetzungen
  48. § 47 Schriftliche Prüfung
  49. § 48 Mündliche Prüfung
  50. § 49 Praktische Prüfung
  51. § 50 Schulfremdenprüfung
  52. § 51 Berufsbezeichnung
  53. § 52 Ausbildungsziel
  54. § 53 Dauer und Gliederung der Ausbildung
  55. § 54 Anrechnung beruflicher Vorbildung
  56. § 55 Praktische Ausbildung
  57. § 56 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren
  58. § 57 Zulassung zur Abschlussprüfung
  59. § 58 Schriftliche Prüfung
  60. § 59 Praktische Prüfung und Prüfungsnote
  61. § 60 Schulfremdenprüfung
  62. § 61 Berufsbezeichnung
  63. § 62 Ausbildungsziel
  64. § 63 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren sowie Dauer der Ausbildung
  65. § 64 Leistungsnachweise während der praktischen Ausbildung
  66. § 65 Zulassung zur Abschlussprüfung
  67. § 66 Schriftliche Prüfung
  68. § 67 Mündliche Prüfung
  69. § 68 Praktische Prüfung
  70. § 69 Zeugnisnote für die praktische Ausbildung
  71. § 70 Schulfremdenprüfung
  72. § 71 Berufsbezeichnung
  73. § 72 Gliederung
  74. § 73 Geltungsbereich
  75. § 74 Halbjahres- und Jahreszeugnisse
  76. § 75 Praktische Ausbildung
  77. § 76 Nachweis der Teilnahme
  78. § 77 Staatliche Prüfung
  79. § 78 Ausbildungsziel
  80. § 79 Beendigung des Schulverhältnisses
  81. § 80 Ausbildungsziel
  82. § 81 Ausbildungsziel
  83. § 82 Ausbildungsziel
  84. § 83 Ausbildungsziel
  85. § 84 Beendigung des Schulverhältnisses
  86. § 85 Ausbildungsziel
  87. § 86 Beendigung des Schulverhältnisses
  88. § 87 Ausbildungsziel
  89. § 88 Beendigung des Schulverhältnisses
  90. § 89 Ausbildungsziel
  91. § 90 Ausbildungsziel
  92. § 91 Praxisbegleitung
  93. § 92 Schriftlicher Prüfungsteil der Zwischenprüfung
  94. § 93 Praktischer Teil der Zwischenprüfung
  95. § 94 Gefährdung des Ausbildungsziels
  96. § 95 Wechsel des Trägers der praktischen Ausbildung
  97. § 96 Beendigung des Schulverhältnisses
  98. § 97 Ausbildungsziel
  99. § 98 Beendigung des Schulverhältnisses
  100. § 99 Auswahlverfahren und Versagungsgrund
  101. § 100 Ausbildungsziel
  102. § 101 Ausbildungsziel
  103. § 102 Zeugnisse
  104. § 103 Anzuwendende Vorschriften
  105. § 104 Ausbildungsziel und Dauer der Ausbildung
  106. § 105 Aufnahmevoraussetzungen
  107. § 106 Ausbildungsziel und Dauer der Ausbildung
  108. § 107 Aufnahmevoraussetzungen
  109. § 108 Übergangsvorschriften

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    31.07.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 31. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 783)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    24.10.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.10.2022, Artikel 3

    SächsGVBl. 2022 S. 547

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).