Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsfachschule

BFSO

§ 79 Beendigung des Schulverhältnisses

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Das Schulverhältnis endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses. Es lebt wieder auf, wenn die Schülerin oder der Schüler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb eines Monats nach dem Ende des Schulverhältnisses ein neues Ausbildungsverhältnis eingeht.

§ 78 § 80