Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsfachschule
BFSO§ 79 Beendigung des Schulverhältnisses
Stand: 27.08.2026
Das Schulverhältnis endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses. Es lebt wieder auf, wenn die Schülerin oder der Schüler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb eines Monats nach dem Ende des Schulverhältnisses ein neues Ausbildungsverhältnis eingeht.