Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsfachschule
BFSO§ 62 Ausbildungsziel
Stand: 27.08.2026
Die Ausbildung an einer Berufsfachschule für Sozialwesen befähigt dazu, teilweise selbstständig, in der Regel aber unter Mitwirkung im Team, Grundtätigkeiten auf pädagogischem, sozialpflegerischem und hauswirtschaftlichem Gebiet sowie im Umgang mit Behörden auszuführen. Sie vermittelt eine Berufsbefähigung, die Fachkompetenz mit Human- und Sozialkompetenz verbindet. Während der Ausbildung werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den Bereichen Erziehung, Pflege und Arbeit mit sozial Benachteiligten vermittelt.