Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsfachschule
BFSO§ 104 Ausbildungsziel und Dauer der Ausbildung
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-19746--2022/104#abs-1 (1) Die Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau befähigt dazu, in Betrieben des Musikinstrumentenbaus und im Musikinstrumentenhandwerk eine qualifizierte berufliche Tätigkeit als Geigenbauerin oder Geigenbauer, Handzuginstrumentenmacherin oder Handzuginstrumentenmacher und Zupfinstrumentenmacherin oder Zupfinstrumentenmacher auszuüben. Dazu vermittelt sie eine Berufsbefähigung, die Fachkompetenz mit Human- und Sozialkompetenz verbindet. Während der Ausbildung werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Form beruflicher Handlungskompetenz insbesondere zur Herstellung und Instandhaltung von Musikinstrumenten vermittelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-19746--2022/104#abs-2 (2) Die Ausbildung dauert drei Jahre.