Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsfachschule
BFSO§ 107 Aufnahmevoraussetzungen
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-19746--2022/107#abs-1 (1) Voraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-19746--2022/107#abs-2 (2) Weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist das Bestehen eines Eignungstests. Inhalt und Verfahren des Eignungstests legt die Fachkonferenz der aufnehmenden Schule fest. Der Eignungstest findet an der aufnehmenden Schule statt und umfasst folgende Teile:
1. einen praktisch-handwerklichen Eignungstest mit einer Dauer von 30 Minuten,
2. einen schriftlichen Eignungstest mit einer Dauer von 60 Minuten und
3. ein Eignungsgespräch mit einer Dauer von 15 Minuten.