Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsfachschule
BFSO§ 71 Berufsbezeichnung
Stand: 01.08.2024
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder Staatlich geprüfter Sozialassistent.