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BFSO

§ 49 Praktische Prüfung

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Gegenstand der praktischen Prüfung sind Prüfungsaufgaben aus den Lernfeldern

1. Medizinische Leistungen überprüfen und abrechnen mit einer Bearbeitungsdauer von 120 Minuten und

2. Datenbanken erstellen, pflegen und abfragen mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten.

§ 48 § 50