Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsfachschule
BFSO§ 61 Berufsbezeichnung
Stand: 27.08.2026
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin oder Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer.