Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsfachschule

BFSO

§ 47 Schriftliche Prüfung

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind Prüfungsaufgaben aus den folgenden Lernfeldern:

1. Im beruflichen Umfeld orientieren mit einer Bearbeitungsdauer von 60 Minuten,

2. Diagnosen und Prozeduren verschlüsseln mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten,

3. Medizinische Daten zusammenstellen und biometrisch auswerten mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten und

4. Studien planen und durchführen mit einer Bearbeitungsdauer von 60 Minuten.

§ 46 § 48