Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsfachschule
BFSO§ 47 Schriftliche Prüfung
Stand: 27.08.2026
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind Prüfungsaufgaben aus den folgenden Lernfeldern:
1. Im beruflichen Umfeld orientieren mit einer Bearbeitungsdauer von 60 Minuten,
2. Diagnosen und Prozeduren verschlüsseln mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten,
3. Medizinische Daten zusammenstellen und biometrisch auswerten mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten und
4. Studien planen und durchführen mit einer Bearbeitungsdauer von 60 Minuten.