Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsfachschule
BFSO§ 68 Praktische Prüfung
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-19746--2022/68#abs-1 (1) Gegenstand der praktischen Prüfung sind die Ausführung einer komplexen beruflichen Handlung einschließlich der Anfertigung eines schriftlichen Organisationsplans und ein Fachgespräch. Die Prüfung soll 180 Minuten dauern, wobei 150 Minuten auf die Vorbereitung und Durchführung der komplexen beruflichen Handlung und 30 Minuten auf das Fachgespräch entfallen. Die praktische Prüfung findet am Ende des letzten Praktikums in der praktischen Ausbildung statt, das nach Maßgabe der Stundentafel durchgeführt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-19746--2022/68#abs-2 (2) Abweichend von § 25 Absatz 1 Satz 2 setzt sich der Fachausschuss für die praktische Prüfung aus der prüfenden Fachlehrkraft und einer weiteren protokollführenden Fachlehrkraft ohne Stimmrecht zusammen. Die prüfende Fachlehrkraft soll die Schülerin oder den Schüler in dem Teil der praktischen Ausbildung fachlich begleitet haben, der gemäß Absatz 1 Satz 3 Gegenstand der praktischen Prüfung ist. Erfolgt die praktische Prüfung im Bereich der Pflege, gilt § 59 Absatz 3 entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/sn-19746--2022/68#abs-3 (3) Die Prüfungsnote für die praktische Prüfung wird ermittelt aus den Noten für die komplexe berufliche Handlung und das Fachgespräch. Beide Noten sind gleichwertig. Ist bei der Bildung des arithmetischen Mittels die erste Nachkommastelle mit der Ziffer 5 besetzt, wird abgerundet, wenn die Note für die komplexe berufliche Handlung die bessere Note ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/sn-19746--2022/68#abs-4 (4) Kann die praktische Ausbildung auf Grund von behördlichen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nicht oder nicht in vollem Umfang in der Praxiseinrichtung stattfinden, findet die praktische Prüfung an der Berufsfachschule statt. Sie umfasst abweichend von den Absätzen 1 und 2 eine komplexe praktische Aufgabe sowie ein Fachgespräch und dauert insgesamt 75 Minuten, wobei 45 Minuten auf die berufspraktische Aufgabe entfallen. Davon stehen 20 Minuten für das Erstellen eines schriftlichen Organisationsplans, 15 Minuten für die Präsentation des methodischen Vorgehens und 10 Minuten für die Vorbereitung und das Zusammenstellen der erforderlichen Materialien zur Verfügung. Das anschließende Fachgespräch mit dem Schwerpunkt auf der Reflexion und Begründung des eigenen Handelns in der komplexen berufspraktischen Aufgabe soll 30 Minuten dauern.