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BFSO

§ 95 Wechsel des Trägers der praktischen Ausbildung

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Wird während der Ausbildung der Träger der praktischen Ausbildung gewechselt, hat der abgebende Träger unverzüglich alle während der Ausbildung erstellten Leistungseinschätzungen der Schule zu übergeben. Diese leitet Kopien hiervon an den neuen Träger der praktischen Ausbildung weiter.

§ 94 § 96