Gesetze / UZK · CELEX 02013R0952-20221212
Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung)
290 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Befugnisübertragung
- Art 3 Auftrag der Zollbehörden
- Art 4 Zollgebiet
- Art 5 Begriffsbestimmungen
- Art 6 Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen und gemeinsame Datenanforderungen
- Art 7 Befugnisübertragung
- Art 8 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 9 Registrierung
- Art 10 Befugnisübertragung
- Art 11 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 12 Übermittlung von Informationen und Datenschutz
- Art 13 Austausch zusätzlicher Informationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten
- Art 14 Übermittlung von Informationen durch die Zollbehörden
- Art 15 Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden
- Art 16 Elektronische Systeme
- Art 17 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 18 Zollvertreter
- Art 19 Vertretungsmacht
- Art 20 Befugnisübertragung
- Art 21 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 22 Entscheidungen auf Antrag
- Art 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
- Art 24 Befugnisübertragung
- Art 25 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 26 Unionsweite Geltung von Entscheidungen
- Art 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
- Art 28 Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen
- Art 29 Entscheidung ohne vorherigen Antrag
- Art 30 Beschränkungen für Entscheidungen über in ein Zollverfahren überführte Waren oder Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden
- Art 31 Befugnisübertragung
- Art 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 33 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
- Art 34 Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
- Art 35 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte in Bezug auf andere Faktoren
- Art 36 Befugnisübertragung
- Art 37 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 38 Antrag und Bewilligung
- Art 39 Bewilligung des Status
- Art 40 Befugnisübertragung
- Art 41 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 42 Anwendung von Sanktionen
- Art 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen
- Art 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
- Art 45 Aussetzung der Vollziehung
- Art 46 Risikomanagement und Zollkontrollen
- Art 47 Zusammenarbeit zwischen den Behörden
- Art 48 Nachträgliche Kontrolle
- Art 49 Flüge und Seereisen innerhalb der Union
- Art 50 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 51 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen
- Art 52 Gebühren und Kosten
- Art 53 Währungsumrechnung
- Art 54 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 55 Zeiträume, Daten und Fristen
- Art 56 Gemeinsamer Zolltarif und Überwachung
- Art 57 Zolltarifliche Einreihung von Waren
- Art 58 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 59 Geltungsbereich
- Art 60 Ursprungserwerb
- Art 61 Ursprungsnachweis
- Art 62 Befugnisübertragung
- Art 63 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 64 Präferenzieller Ursprung von Waren
- Art 65 Befugnisübertragung
- Art 66 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 67 Vorschriften der Kommission
- Art 68 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 69 Geltungsbereich
- Art 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts
- Art 71 Bestandteile des Transaktionswerts
- Art 72 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile
- Art 73 Vereinfachung
- Art 74 Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung
- Art 75 Befugnisübertragung
- Art 76 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 77 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung
- Art 78 Besondere Vorschriften für Nichtursprungswaren
- Art 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
- Art 80 Verrechnung mit einem bereits entrichteten Einfuhrabgabenbetrag
- Art 81 Ausfuhr und passive Veredelung
- Art 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
- Art 83 Verbote und Beschränkungen
- Art 84 Mehrere Zollschuldner
- Art 85 Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
- Art 86 Besondere Vorschriften für die Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags
- Art 87 Ort des Entstehens der Zollschuld
- Art 88 Befugnisübertragung
- Art 89 Allgemeine Vorschriften
- Art 90 Zwingend vorgeschriebene Sicherheitsleistung
- Art 91 Fakultative Sicherheitsleistung
- Art 92 Leistung der Sicherheit
- Art 93 Wahl der Sicherheitsleistung
- Art 94 Bürge
- Art 95 Gesamtsicherheit
- Art 96 Zeitweiliges Verbot der Verwendung von Gesamtsicherheiten
- Art 97 Zusätzliche Sicherheitsleistung oder Ersatz der geleisteten Sicherheit
- Art 98 Freigabe der Sicherheit
- Art 99 Befugnisübertragung
- Art 100 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 101 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
- Art 102 Mitteilung der Zollschuld
- Art 103 Verjährung der Zollschuld
- Art 104 Buchmäßige Erfassung
- Art 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung
- Art 106 Befugnisübertragung
- Art 107 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist
- Art 109 Abgabenentrichtung
- Art 110 Zahlungsaufschub
- Art 111 Aufschubfrist
- Art 112 Sonstige Zahlungserleichterungen
- Art 113 Zwangsvollstreckung
- Art 114 Verzugszinsen
- Art 115 Befugnisübertragung
- Art 116 Allgemeine Vorschriften
- Art 117 Zu hoch bemessene Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge
- Art 118 Schadhafte Waren oder Waren, die den Vertragsbedingungen nicht entsprechen
- Art 119 Irrtum der zuständigen Behörden
- Art 120 Billigkeit
- Art 121 Verfahren für die Erstattung und den Erlass
- Art 122 Befugnisübertragung
- Art 123 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 124 Erlöschen
- Art 125 Anwendung von Sanktionen
- Art 126 Befugnisübertragung
- Art 127 Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung
- Art 128 Risikoanalyse
- Art 129 Änderung und Ungültigerklärung einer summarischen Eingangsanmeldung
- Art 130 Abgabe einer Zollanmeldung anstelle einer summarischen Eingangsanmeldung
- Art 131 Befugnisübertragung
- Art 132 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 133 Meldung der Ankunft eines Seeschiffs oder eines Luftfahrzeugs
- Art 134 Zollamtliche Überwachung
- Art 135 Beförderung zum zugelassenen Ort
- Art 136 Waren, die das Zollgebiet der Union auf dem See- oder Luftweg vorübergehend verlassen haben
- Art 137 Beförderung unter besonderen Umständen
- Art 138 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 139 Gestellung der Waren
- Art 140 Entladung und Beschau der Waren
- Art 141 Warenbeförderung im Versand
- Art 142 Befugnisübertragung
- Art 143 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 144 In die vorübergehende Verwahrung übergeführte Waren
- Art 145 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
- Art 146 Änderung und Ungültigerklärung einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
- Art 147 Bedingungen und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren
- Art 148 Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern
- Art 149 Beendigung der vorübergehenden Verwahrung
- Art 150 Wahl eines Zollverfahrens
- Art 151 Befugnisübertragung
- Art 152 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 153 Vermutung des zollrechtlichen Status von Unionswaren
- Art 154 Verlust des zollrechtlichen Status von Unionswaren
- Art 155 Unionswaren, die das Zollgebiet der Union vorübergehend verlassen
- Art 156 Befugnisübertragung
- Art 157 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 158 Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Unionswaren
- Art 159 Zuständige Zollstellen
- Art 160 Befugnisübertragung
- Art 161 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 162 Inhalt einer Standardzollanmeldung
- Art 163 Unterlagen
- Art 164 Befugnisübertragung
- Art 165 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 166 Vereinfachte Zollanmeldung
- Art 167 Ergänzende Zollanmeldung
- Art 168 Befugnisübertragung
- Art 169 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 170 Abgabe einer Zollanmeldung
- Art 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren
- Art 172 Annahme der Zollanmeldung
- Art 173 Änderung der Zollanmeldung
- Art 174 Ungültigerklärung der Zollanmeldung
- Art 175 Befugnisübertragung
- Art 176 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 177 Vereinfachte Erstellung von Zollanmeldungen für Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen
- Art 178 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 179 Zentrale Zollabwicklung
- Art 180 Befugnisübertragung
- Art 181 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 182 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- Art 183 Befugnisübertragung
- Art 184 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 185 Eigenkontrolle
- Art 186 Befugnisübertragung
- Art 187 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 188 Überprüfung der Zollanmeldung
- Art 189 Beschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben
- Art 190 Teilbeschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben
- Art 191 Überprüfungsergebnisse
- Art 192 Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung
- Art 193 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 194 Überlassung der Waren
- Art 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit
- Art 196 Befugnisübertragung
- Art 197 Zerstörung von Waren
- Art 198 Von den Zollbehörden zu treffende Maßnahmen
- Art 199 Aufgabe
- Art 200 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 201 Geltungsbereich und Wirkung
- Art 202 Handelspolitische Maßnahmen
- Art 203 Geltungsbereich und Wirkung
- Art 204 Waren, denen Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind
- Art 205 Ursprünglich in die aktive Veredelung übergeführte Waren
- Art 206 Befugnisübertragung
- Art 207 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 208 Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse
- Art 209 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 210 Geltungsbereich
- Art 211 Bewilligung
- Art 212 Befugnisübertragung
- Art 213 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 214 Aufzeichnungen
- Art 215 Erledigung eines besonderen Verfahrens
- Art 216 Befugnisübertragung
- Art 217 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 218 Übertragung von Rechten und Pflichten
- Art 219 Beförderung von Waren
- Art 220 Übliche Behandlungen
- Art 221 Befugnisübertragung
- Art 222 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 223 Ersatzwaren
- Art 224 Befugnisübertragung
- Art 225 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 226 Externer Versand
- Art 227 Interner Versand
- Art 228 Einziges Gebiet für Versandzwecke
- Art 229 Ausschluss von Personen von TIR-Transporten
- Art 230 Zugelassener Empfänger für TIR-Zwecke
- Art 231 Befugnisübertragung
- Art 232 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 233 Pflichten des Inhabers des Unionsversandverfahrens und des Beförderers und Warenempfängers hinsichtlich der im Unionsversand beförderten Waren
- Art 234 Warenbeförderung durch das Gebiet eines nicht zum Zollgebiet der Union gehörenden Landes im externen Unionsversandverfahren
- Art 235 Befugnisübertragung
- Art 236 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 237 Geltungsbereich
- Art 238 Dauer der Lagerung
- Art 239 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 240 Lagerung im Zolllager
- Art 241 Veredelung
- Art 242 Pflichten des Bewilligungsinhabers oder des Inhabers des Verfahrens
- Art 243 Bestimmung einer Freizone
- Art 244 Gebäude und Tätigkeiten in einer Freizone
- Art 245 Gestellen und Überführen der Waren in eine Freizone
- Art 246 Unionswaren in einer Freizone
- Art 247 Nicht-Unionswaren in einer Freizone
- Art 248 Verbringen von Waren aus einer Freizone
- Art 249 Zollrechtlicher Status
- Art 250 Geltungsbereich
- Art 251 Zeitraum des Verbleibs von Waren in der vorübergehenden Verwendung
- Art 252 Höhe der Einfuhrabgaben im Falle der vorübergehenden Verwendung mit teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
- Art 253 Befugnisübertragung
- Art 254 Endverwendung
- Art 255 Ausbeute
- Art 256 Geltungsbereich
- Art 257 Frist für die Erledigung
- Art 258 Vorübergehende Wiederausfuhr für die weitere Veredelung
- Art 259 Geltungsbereich
- Art 260 Kostenlos ausgebesserte Waren
- Art 260a Im Rahmen von internationalen Abkommen ausgebesserte oder veränderte Waren
- Art 261 Standardaustausch
- Art 262 Vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen
- Art 263 Abgabe einer Vorabanmeldung
- Art 264 Risikoanalyse
- Art 265 Befugnisübertragung
- Art 266 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 267 Zollamtliche Überwachung und Formalitäten beim Ausgang
- Art 268 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 269 Ausfuhr von Unionswaren
- Art 270 Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren
- Art 271 Abgabe einer summarischen Ausgangsanmeldung
- Art 272 Änderung und Ungültigkeitserklärung der summarischen Ausgangsanmeldung
- Art 273 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 274 Abgabe einer Wiederausfuhrmitteilung
- Art 275 Änderung und Ungültigkeitserklärung der Wiederausfuhrmitteilung
- Art 276 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 277 Befreiung von den Ausfuhrabgaben für vorübergehend ausgeführte Unionswaren
- Art 278 Übergangsmaßnahmen
- Art 278a Berichtspflichten
- Art 279 Befugnisübertragung
- Art 280 Arbeitsprogramm
- Art 281 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 282 Tests
- Art 283 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art 284 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 285 Ausschussverfahren
- Art 286 Aufhebung und Änderung geltender Rechtsvorschriften
- Art 287 Inkrafttreten
- Art 288 Anwendung