Gesetze / RL 2009/138/EG · CELEX 02009L0138-20250117
Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung)
333 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Gesetzliche Systeme
- Art 4 Ausnahme vom Anwendungsbereich aufgrund des Volumens
- Art 5 Geschäfte
- Art 6 Beistand
- Art 7 Versicherungsunternehmen auf Gegenseitigkeit
- Art 8 Institute
- Art 9 Geschäfte und Tätigkeiten
- Art 10 Einrichtungen, Unternehmen und Institute
- Art 11 Rückversicherung
- Art 12 Rückversicherungsunternehmen, die ihre Tätigkeit einstellen
- Art 13 Begriffsbestimmungen
- Art 14 Grundsatz der Zulassung
- Art 15 Umfang der Zulassung
- Art 16 Zusätzliche Risiken
- Art 17 Rechtsform des Versicherungs- oder des Rückversicherungsunternehmens
- Art 18 Bedingungen für die Zulassung
- Art 19 Enge Verbindungen
- Art 20 Hauptverwaltung der Versicherungs- und der Rückversicherungsunternehmen
- Art 21 Versicherungsbedingungen und Tarife
- Art 22 Wirtschaftliche Erfordernisse des Marktes
- Art 23 Tätigkeitsplan
- Art 24 Aktionäre und Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen
- Art 25 Verweigerung der Zulassung
- Art 25a Meldung und Veröffentlichung von Zulassungen und Widerrufen von Zulassungen
- Art 26 Vorherige Konsultation der Behörden anderer Mitgliedstaaten
- Art 27 Hauptziel der Beaufsichtigung
- Art 28 Finanzstabilität und Prozyklizität
- Art 29 Allgemeine Grundsätze der Beaufsichtigung
- Art 30 Aufsichtsbehörden und Anwendungsbereich der Aufsicht
- Art 31 Transparenz und Verantwortlichkeit
- Art 32 Verbot einer Ablehnung von Rückversicherungsverträgen oder Retrozessionsverträgen
- Art 33 Aufsicht über eine in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Zweigniederlassung
- Art 34 Allgemeine Aufsichtsbefugnisse
- Art 35 Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen
- Art 36 Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
- Art 37 Kapitalaufschlag
- Art 38 Beaufsichtigung outgesourcter Funktionen und Tätigkeiten
- Art 39 Bestandsübertragung
- Art 40 Zuständigkeit des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans
- Art 41 Allgemeine Governance-Anforderungen
- Art 42 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit von Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben innehaben
- Art 43 Zuverlässigkeitsnachweis
- Art 44 Risikomanagement
- Art 45 Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
- Art 46 Interne Kontrolle
- Art 47 Interne Revision
- Art 48 Versicherungsmathematische Funktion
- Art 49 Outsourcing
- Art 50 Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungsstandards
- Art 51 Bericht über Solvabilität und Finanzlage: Inhalt
- Art 52 Informationen für die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und von ihr vorzulegende Berichte
- Art 53 Bericht über Solvabilität und Finanzlage: Anwendbare Grundsätze
- Art 54 Bericht über Solvabilität und Finanzlage: Aktualisierungen und zusätzliche freiwillige Informationen
- Art 55 Bericht über Solvabilität und Finanzlage: Leitlinien und Genehmigung
- Art 56 Bericht über Solvabilität und Finanzlage: delegierte Rechtsakte und technische Durchführungsstandards
- Art 57 Erwerb von Beteiligungen
- Art 58 Beurteilungszeitraum
- Art 59 Beurteilung
- Art 60 Erwerb durch beaufsichtigte Finanzunternehmen
- Art 61 Unterrichtung der Aufsichtsbehörde durch das Versicherungs- und das Rückversicherungsunternehmen
- Art 62 Qualifizierte Beteiligungen, Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- Art 63 Stimmrechte
- Art 64 Berufsgeheimnis
- Art 65 Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten
- Art 65a Zusammenarbeit mit der EIOPA
- Art 66 Kooperationsvereinbarungen mit Drittländern
- Art 67 Nutzung der vertraulichen Informationen
- Art 67a Untersuchungsbefugnisse des Europäischen Parlaments
- Art 68 Informationsaustausch mit anderen Behörden
- Art 69 Weitergabe von Informationen an die für die Finanzgesetze zuständigen Behörden
- Art 70 Übermittlung von Informationen an Zentralbanken, Währungsbehörden, Aufsichtsorgane von Zahlungsverkehrssystemen und den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
- Art 71 Aufsichtliche Konvergenz
- Art 72 Pflichten der Abschlussprüfer
- Art 73 Gleichzeitiges Betreiben von Lebens- und Nichtlebensversicherung
- Art 74 Getrennte Verwaltung von Lebens- und Nichtlebensversicherung
- Art 75 Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- Art 76 Allgemeine Bestimmungen
- Art 77 Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen
- Art 77a Extrapolation der maßgeblichen risikofreie Zinskurve
- Art 77b Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve
- Art 77c Berechnung der Matching-Anpassung
- Art 77d Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve
- Art 77e Von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung vorzulegende technische Informationen
- Art 77f Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken
- Art 78 Sonstige bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigende Aspekte
- Art 79 Bewertung von Finanzgarantien und vertraglichen Optionen, die Gegenstand der Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sind
- Art 80 Segmentierung
- Art 81 Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften
- Art 82 Qualität der Daten und Anwendung von Näherungswerten einschließlich Einzelfallanalysen bei den versicherungstechnischen Rückstellungen
- Art 83 Vergleich mit Erfahrungsdaten
- Art 84 Angemessenheit der Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen
- Art 85 Erhöhung der versicherungstechnischen Rückstellungen
- Art 86 Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungs- und Durchführungsstandards
- Art 87 Eigenmittel
- Art 88 Basiseigenmittel
- Art 89 Ergänzende Eigenmittel
- Art 90 Aufsichtliche Genehmigung der ergänzenden Eigenmittel
- Art 91 Überschussfonds
- Art 92 Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungs- und Durchführungsstandards
- Art 93 Zur Einstufung der Eigenmittel in Klassen („Tiers“) verwendete Merkmale und Eigenschaften
- Art 94 Hauptkriterien für die Einstufung nach Klassen („Tiers“)
- Art 95 Einstufung der Eigenmittel nach Klassen („Tiers“)
- Art 96 Einstufung der für Versicherungen spezifischen Eigenmittelbestandteile
- Art 97 Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungsstandards
- Art 98 Anrechnungsfähigkeit und Begrenzungen für „Tier 1“, „Tier 2“ und „Tier 3“
- Art 99 Delegierte Rechtsakte zur Anrechnungsfähigkeit von Eigenmitteln
- Art 100 Allgemeine Bestimmungen
- Art 101 Berechnung der Solvenzkapitalanforderung
- Art 102 Häufigkeit der Berechnung
- Art 103 Struktur der Standardformel
- Art 104 Aufbau der Basissolvenzkapitalanforderung
- Art 105 Berechnung der Basissolvenzkapitalanforderung
- Art 106 Berechnung des Aktienrisiko-Untermoduls: symmetrischer Anpassungsmechanismus
- Art 107 Kapitalanforderung für das operationelle Risiko
- Art 108 Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern
- Art 109 Vereinfachungen in der Standardformel
- Art 109a In die Standardformel einfließende harmonisierte technische Daten
- Art 110 Wesentliche Abweichungen von den der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegenden Annahmen
- Art 111 Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungs- sowie Durchführungsstandards zu den Artikeln 103 bis 109
- Art 112 Allgemeine Bestimmungen für die Genehmigung von internen Modellen in Form von Voll- oder Partialmodellen
- Art 113 Besondere Bestimmungen für die Genehmigung interner Modelle in Form von Partialmodellen
- Art 114 Delegierte Rechtsakte und technische Durchführungsstandards betreffend interne Modelle zur Festlegung der Solvenzkapitalanforderung
- Art 115 Leitlinien für Änderungen vollständiger oder partieller interner Modelle
- Art 116 Zuständigkeit der Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgane
- Art 117 Rückkehr zur Standardformel
- Art 118 Nichteinhaltung der Anforderungen an das interne Modell
- Art 119 Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die die Basis der Berechnung der Standardformel bilden
- Art 120 Verwendungstest
- Art 121 Statistische Qualitätsstandards
- Art 122 Kalibrierungsstandards
- Art 123 Zuordnung von Gewinnen und Verlusten
- Art 124 Validierungsstandards
- Art 125 Dokumentationsstandards
- Art 126 Externe Modelle und Daten
- Art 127 Delegierte Rechtsakte zu den Artikeln 120 bis 126
- Art 128 Allgemeine Bestimmungen
- Art 129 Berechnung der Mindestkapitalanforderung
- Art 130 Delegierte Rechtsakte
- Art 131 Übergangsbestimmungen für die Einhaltung der Mindestkapitalanforderung
- Art 132 Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht
- Art 133 Anlagefreiheit
- Art 134 Belegenheit der Vermögenswerte und Verbot der Verpfändung von Vermögenswerten
- Art 135 Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungsstandards zu den qualitativen Anforderungen
- Art 136 Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
- Art 137 Unzureichende Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen
- Art 138 Nichtbedeckung der Solvenzkapitalanforderung
- Art 139 Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung
- Art 140 Verbot der freien Verfügung über die Vermögenswerte innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats
- Art 141 Aufsichtsbefugnisse im Falle einer Verschlechterung der finanziellen Lage
- Art 142 Sanierungsplan und Finanzierungsplan
- Art 143 Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungsstandards zu Artikel 138 Absatz 4
- Art 144 Entzug der Zulassung
- Art 145 Voraussetzungen für die Errichtung einer Zweigniederlassung
- Art 146 Übermittlung der Angaben
- Art 147 Vorherige Unterrichtung des Herkunftsmitgliedstaats
- Art 148 Unterrichtung durch den Herkunftsmitgliedstaat
- Art 149 Änderung der Art der Risiken oder Verpflichtungen
- Art 150 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Art 151 Nichtdiskriminierung von Personen, die Ansprüche geltend machen
- Art 152 Vertreter
- Art 152a Unterrichtung
- Art 152b Plattformen für die Zusammenarbeit
- Art 153 Sprache
- Art 154 Vorherige Mitteilung und Genehmigung
- Art 155 Versicherungsunternehmen, die nicht den rechtlichen Bedingungen entsprechen
- Art 156 Werbung
- Art 157 Besteuerung von Prämien
- Art 158 Rückversicherungsunternehmen, die nicht den Rechtsvorschriften entsprechen
- Art 159 Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten
- Art 160 Liquidation von Versicherungsnehmen
- Art 161 Liquidation von Rückversicherungsnehmen
- Art 162 Grundsätze und Voraussetzungen für die Zulassung
- Art 163 Tätigkeitsplan der Zweigniederlassung
- Art 164 Bestandsübertragung
- Art 165 Versicherungstechnische Rückstellungen
- Art 166 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung
- Art 167 Erleichterungen für Versicherungsunternehmen bei Zulassung in mehreren Mitgliedstaaten
- Art 168 Rechnungslegung, Aufsicht und statistische Angaben sowie Unternehmen in Schwierigkeiten
- Art 169 Trennung zwischen Lebensversicherung und Nichtlebensversicherung
- Art 170 Widerruf der Zulassung für Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat zugelassen sind
- Art 171 Abkommen mit Drittländern
- Art 172 Gleichwertigkeit auf dem Gebiet der Rückversicherungstätigkeit
- Art 173 Verbot der Besicherung von Vermögenswerten
- Art 174 Grundsätze und Voraussetzungen für die Ausübung von Rückversicherungstätigkeiten
- Art 175 Abkommen mit Drittländern
- Art 176 Meldungen der Mitgliedstaaten an die Kommission und die EIOPA
- Art 177 Behandlung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Gemeinschaft durch Drittländer
- Art 178 Anwendbares Recht
- Art 179 Zugehörige Verpflichtungen
- Art 180 Allgemeininteresse
- Art 181 Nichtlebensversicherung
- Art 182 Lebensversicherung
- Art 183 Allgemeine Informationen für die Versicherungsnehmer
- Art 184 Zusätzliche Informationen zu Nichtlebensversicherungen, die im Rahmen der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit angeboten werden
- Art 185 Informationen für die Versicherungsnehmer
- Art 186 Rücktrittszeitraum
- Art 187 Versicherungsbedingungen
- Art 188 Abschaffung von Monopolen
- Art 189 Beteiligung an nationalen Garantiefonds
- Art 190 Mitversicherung auf Gemeinschaftsebene
- Art 191 Beteiligung an einer Mitversicherung auf Gemeinschaftsebene
- Art 192 Versicherungstechnische Rückstellungen
- Art 193 Statistische Daten
- Art 194 Behandlung von Mitversicherungsverträgen bei Liquidationsverfahren
- Art 195 Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
- Art 196 Zusammenarbeit bei der Anwendung
- Art 197 Touristischen Beistandsleistungen ähnliche Tätigkeiten
- Art 198 Geltungsbereich dieses Abschnitts
- Art 199 Gesonderte Verträge
- Art 200 Verwaltung der Schadensfälle
- Art 201 Freie Wahl des Rechtsanwalts
- Art 202 Ausnahme von der freien Wahl des Rechtsanwalts
- Art 203 Schiedsverfahren
- Art 204 Interessenkollision
- Art 205 Aufhebung des Kumulierungsverbots
- Art 206 Krankenversicherung als Alternative zur Sozialversicherung
- Art 207 Pflichtversicherung von Arbeitsunfällen
- Art 208 Verbot der Verpflichtung zur Abtretung eines Teils des Bestands
- Art 209 Prämien für neue Geschäfte
- Art 210 Finanzrückversicherung
- Art 211 Zweckgesellschaften
- Art 212 Begriffsbestimmungen
- Art 213 Fälle, in denen die Gruppenaufsicht zur Anwendung kommt
- Art 214 Umfang der Gruppenaufsicht
- Art 215 Oberstes Mutterunternehmen auf Gemeinschaftsebene
- Art 216 Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene
- Art 217 Mehrere Mitgliedstaaten umspannendes Mutterunternehmen
- Art 218 Überwachung der Solvabilität auf Gruppenebene
- Art 219 Häufigkeit der Berechnung
- Art 220 Wahl der Methode
- Art 221 Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils
- Art 222 Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel
- Art 223 Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung
- Art 224 Bewertung
- Art 225 Verbundene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
- Art 226 Zwischengeschaltete Versicherungsholdinggesellschaften
- Art 227 Gleichwertigkeit im Zusammenhang mit Drittlandsversicherungs- und Drittlandsrückversicherungsunternehmen
- Art 228 Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute
- Art 229 Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen
- Art 230 Methode 1 (Standardmethode): Berechnung auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses
- Art 231 Gruppeninternes Modell
- Art 232 Kapitalaufschlag für die Gruppe
- Art 233 Methode 2 (Alternativmethode): Abzugs- und Aggregationsmethode
- Art 234 Delegierte Rechtsakte zu den Artikeln 220 bis 229 und 230 bis 233
- Art 235 Gruppensolvabilität bei einer Versicherungsholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft
- Art 236 Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: Bedingungen
- Art 237 Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: Entscheidung über den Antrag
- Art 238 Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: Bestimmung der Solvenzkapitalanforderung
- Art 239 Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: Nichtbedeckung der Solvenzkapitalanforderung und der Mindestkapitalanforderung
- Art 240 Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen
- Art 241 Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: delegierte Rechtsakte
- Art 242 Überprüfung
- Art 243 Tochterunternehmen einer Versicherungsholdinggesellschaft oder gemischten Finanzholdinggesellschaft
- Art 244 Überwachung der Risikokonzentration
- Art 245 Überwachung gruppeninterner Transaktionen
- Art 246 Überwachung des Governance-Systems
- Art 247 Für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde
- Art 248 Rechte und Pflichten der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde und der weiteren Aufsichtsbehörden — Kollegium der Aufsichtsbehörden
- Art 249 Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
- Art 250 Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden
- Art 251 Auskunftsverlangen der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde an andere Aufsichtsbehörden
- Art 252 Zusammenarbeit mit den für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zuständigen Behörden
- Art 253 Berufsgeheimnis und Vertraulichkeit
- Art 254 Zugang zu Informationen
- Art 255 Überprüfung der Informationen
- Art 256 Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe
- Art 256a Gruppenstruktur
- Art 257 Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan von Versicherungsholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften
- Art 258 Zwangsmaßnahmen
- Art 259 Berichterstattung der EIOPA
- Art 260 Mutterunternehmen außerhalb der Union: Überprüfung der Gleichwertigkeit
- Art 261 Mutterunternehmen mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft: Gleichwertigkeit
- Art 262 Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittland: Fehlende Gleichwertigkeit
- Art 263 Mutterunternehmen mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft: Ebenen
- Art 264 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden aus Drittländern
- Art 265 Gruppeninterne Transaktionen
- Art 266 Zusammenarbeit mit Drittländern
- Art 267 Anwendungsbereich dieses Titels
- Art 268 Begriffsbestimmungen
- Art 269 Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen — Maßgebliches Recht
- Art 270 Unterrichtung der Aufsichtsbehörden
- Art 271 Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen zur Einleitung von Sanierungsmaßnahmen
- Art 272 Unterrichtung der bekannten Gläubiger und Recht auf Forderungsanmeldung
- Art 273 Eröffnung eines Liquidationsverfahrens — Unterrichtung der Aufsichtsbehörden
- Art 274 Maßgebliches Recht
- Art 275 Behandlung von Versicherungsforderungen
- Art 276 Besonderes Verzeichnis
- Art 277 Eintreten eines Sicherungssystems
- Art 278 Deckung bevorrechtigter Forderungen durch Vermögenswerte
- Art 279 Widerruf der Zulassung
- Art 280 Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen zur Eröffnung von Liquidationsverfahren
- Art 281 Unterrichtung der bekannten Gläubiger
- Art 282 Recht auf Forderungsanmeldung
- Art 283 Sprachen und Formblatt
- Art 284 Regelmäßige Unterrichtung der Gläubiger
- Art 285 Wirkungen auf bestimmte Verträge und Rechte
- Art 286 Dingliche Rechte Dritter
- Art 287 Eigentumsvorbehalt
- Art 288 Aufrechnung
- Art 289 Geregelte Märkte
- Art 290 Benachteiligende Rechtshandlungen
- Art 291 Schutz des Dritterwerbers
- Art 292 Anhängige Rechtsstreitigkeiten
- Art 293 Verwalter und Liquidatoren
- Art 294 Eintragung in öffentliche Register
- Art 295 Berufsgeheimnis
- Art 296 Behandlung von Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittländern
- Art 297 Gerichtlicher Rechtsbehelf
- Art 298 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
- Art 299 Euro
- Art 300 Anpassung der in Euro angegebenen Beträge
- Art 301 Ausschussverfahren
- Art 301a Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 301b Anpassungsklausel für technische Regulierungsstandards
- Art 302 Anzeigen, die vor Inkrafttreten der zur Einhaltung der Artikel 57 bis 63 erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften übermittelt werden
- Art 304 Durationsbasiertes Untermodul Aktienrisiko
- Art 304b Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 305 Ausnahmen und Abschaffung einschränkender Maßnahmen
- Art 306 Von bestehenden Zweigniederlassungen und Versicherungsunternehmen erworbene Rechte
- Art 307 Übergangszeitraum für Artikel 57 Nummer 3 und 60 Nummer 6 der Richtlinie 2005/68/EG
- Art 308 Von bestehenden Rückversicherungsunternehmen erworbene Rechte
- Art 308a Schrittweise Einführung
- Art 308b Übergangsmaßnahmen
- Art 308c Übergangsmaßnahme bei risikofreien Zinssätzen
- Art 308d Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen
- Art 308e Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinsen und versicherungstechnische Rückstellungen
- Art 309 Umsetzung
- Art 310 Aufhebung
- Art 310a Personal und Ressourcen der EIOPA
- Art 311 Inkrafttreten
- Art 312 Adressaten