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RL 2009/138/EG

Art 106 Berechnung des Aktienrisiko-Untermoduls: symmetrischer Anpassungsmechanismus

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-138-eg/106#abs-1 (1) Das mit der Standardformel berechnete Aktienrisiko-Untermodul schließt eine symmetrische Anpassung der Kapitalanforderung für Aktienanlagen zur Bedeckung des mit Veränderungen des Aktienkursniveaus verbundenen Risikos ein.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-138-eg/106#abs-2 (2) Die symmetrische Anpassung der gemäß Artikel 104 Absatz 4 kalibrierten Standardkapitalanforderung für Aktienanlagen zur Bedeckung des mit Veränderungen der Aktienkurse verbundenen Risikos wird als Funktion der aktuellen Höhe eines geeigneten Aktienindexes und eines gewichteten Durchschnitts dieses Indexes berechnet. Der gewichtete Durchschnitt wird über einen angemessenen Zeitraum ermittelt, der für alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gleich ist.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-138-eg/106#abs-3 (3) Die symmetrische Anpassung der Standardkapitalanforderung für Aktienanlagen zur Bedeckung des mit Veränderungen der Aktienkurse verbundenen Risikos darf nicht zur Anwendung einer Kapitalanforderung für Aktienanlagen führen, die mehr als 10 Prozentpunkte über oder unter der Standardkapitalanforderung für Aktienanlagen liegt.

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