Gesetze / RL 2009/138/EG

RL 2009/138/EG

Art 292 Anhängige Rechtsstreitigkeiten

Stand: 02.10.2026

Für die Wirkungen der Sanierungsmaßnahme oder des Liquidationsverfahrens auf einen anhängigen Rechtsstreit über einen Vermögensgegenstand oder ein Recht der Masse ist ausschließlich das Recht des Mitgliedstaats maßgeblich, in dem der Rechtsstreit anhängig ist.

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