Gesetze / RL 2009/138/EG

RL 2009/138/EG

Art 187 Versicherungsbedingungen

Stand: 02.10.2026

Zu den allgemeinen und den besonderen Versicherungsbedingungen gehören nicht die Bedingungen, mit denen im Einzelfall das zu versichernde Risiko beschrieben wird.

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