Gesetze / RL 2009/138/EG

RL 2009/138/EG

Art 188 Abschaffung von Monopolen

Stand: 02.10.2026

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für den Zugang zur Tätigkeit in bestimmten Versicherungszweigen bestehenden Monopole, die den in ihrem Hoheitsgebiet errichteten Anstalten gewährt wurden und in Artikel 8 aufgeführt sind, abgeschafft werden.

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