Gesetze / RL 2009/138/EG RL 2009/138/EG Art 22 Wirtschaftliche Erfordernisse des Marktes Stand: 02.10.2026 Die Mitgliedstaaten dürfen nicht vorschreiben, dass der Zulassungsantrag nach Maßgabe der wirtschaftlichen Erfordernisse des Marktes zu prüfen ist.