Gesetze / RL 2009/138/EG

RL 2009/138/EG

Art 22 Wirtschaftliche Erfordernisse des Marktes

Stand: 02.10.2026

Die Mitgliedstaaten dürfen nicht vorschreiben, dass der Zulassungsantrag nach Maßgabe der wirtschaftlichen Erfordernisse des Marktes zu prüfen ist.

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