Gesetze / RL 2009/138/EG

RL 2009/138/EG

Art 241 Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: delegierte Rechtsakte

Stand: 02.10.2026

Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 301a delegierte Rechtsakte, in denen Folgendes festgelegt wird:

a) die Kriterien, anhand deren bewertet wird, ob die in Artikel 236 festgelegten Bedingungen erfüllt sind;

b) die Kriterien, anhand deren festgestellt wird, ob eine Krisensituation gemäß Artikel 239 Absatz 2 vorliegt;

c) die Verfahren, die die Aufsichtsbehörden einhalten müssen, wenn sie gemäß den Artikeln 237 bis 240 Informationen austauschen, ihre Rechte ausüben und ihre Pflichten erfüllen.

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