Gesetze / RL 2009/138/EG RL 2009/138/EG Art 126 Externe Modelle und Daten Stand: 02.10.2026 Die Verwendung eines Modells oder von Daten von Dritten stellt keine Rechtfertigung für eine Ausnahme von den Anforderungen an das interne Modell gemäß den Artikeln 120 bis 125 dar.