Gesetze / RL 2009/138/EG

RL 2009/138/EG

Art 126 Externe Modelle und Daten

Stand: 02.10.2026

Die Verwendung eines Modells oder von Daten von Dritten stellt keine Rechtfertigung für eine Ausnahme von den Anforderungen an das interne Modell gemäß den Artikeln 120 bis 125 dar.

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