Gesetze / RL 2009/138/EG RL 2009/138/EG Art 205 Aufhebung des Kumulierungsverbots Stand: 02.10.2026 Die Mitgliedstaaten heben alle Vorschriften auf, die die Kumulierung der Rechtsschutzversicherung mit anderen Versicherungszweigen in ihrem Hoheitsgebiet untersagen.