Rechtsprechung / Staatsgerichtshof des Landes Hessen
Staatsgerichtshof des Landes Hessen 2008
7 Entscheidungen im Jahr 2008
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Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 09.12.2008 – P.St. 2142
Beschluss
Leitsatz 1. Eine Erstattung der Kosten der nach § 43 Abs. 4 Satz 1 StGHG Äußerungsberechtigten sieht das Gesetz über den Staatsgerichtshof nicht vor. Daher kommt eine Kostenerstattungspflicht von Verfahrensbeteiligten oder Äußeru…
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Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 09.12.2008 – P.St. 2234 e.A.
Beschluss
Leitsatz Ein Antragsteller kann nicht mit Erfolg um vorläufigen Rechtsschutz beim Staatsgerichtshof nachsuchen, wenn ihm fachgerichtlicher Eilrechtsschutz zur Verhinderung etwaiger drohender Grundrechtsverletzungen zur Verfügung …
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Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 20.08.2008 – P.St. 2142, P.St. 2143
Beschluss
Leitsatz Besteht die Möglichkeit, dass eine Zwischenentscheidung zusammen mit der Endentscheidung einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen werden kann, hindert der Subsidiaritätsgrundsatz grundsätzlich eine unmittelb…
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Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 20.08.2008 – P.St. 2214
Beschluss
Leitsatz Hält ein Antragsteller seinen Antrag aufrecht, obwohl er sich durch Erlass der begehrten Entscheidung erledigt hat, fehlt dem Antrag regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis, so dass die Grundrechtsklage als unzulässig anzus…
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Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 11.06.2008 – P.St. 2133, P.St. 2158
Urteil
Leitsatz 1. Die Aufzählung der Antragsberechtigten vor dem Staatsgerichtshof in Art. 131 Abs. 2 HV ist nicht abschließend. Der Gesetzgeber war daher befugt, den Fraktionen des Hessischen Landtags in § 19 Abs. 2 Nr. 4 StGHG ein ei…
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Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 08.05.2008 – P.St. 2047
Beschluss
Leitsatz Wird eine Norm des hessischen Landesrechts durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, so ist es angebracht, bei Einstellung des Grundrechtsklageverfahrens, in dessen Rahmen die für nichtig erklärte Norm vor …
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Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 23.01.2008 – P.St. 2191 e.A.
Beschluss
Leitsatz 1. Genehmigung und Verwendung von Wahlgeräten sind wahlorganisatorische Maßnahmen. Sie können außerhalb des Wahlprüfungsverfahrens grundsätzlich nur mit den Rechtsbehelfen angefochten werden, die im Landtagswahlgesetz un…