Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / HG · GV. NRW. 2014 S. 547
Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
144 Normen · ausgefertigt 16.09.2014 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- Teil 1 Rechtsstellung, Aufgaben, Finanzierung und Steuerung der Hochschulen
- § 2 Rechtsstellung
- § 3 Aufgaben
- § 4 Freiheit in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium; gute wissenschaftliche Praxis
- § 5 Finanzierung und Wirtschaftsführung
- § 6 Strategische Ziele; Hochschulverträge
- § 7 Qualitätssicherung durch Akkreditierung und Evaluation
- § 8 Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung
- § 8a Digitalisierung in der Hochschule
- § 8b Informations- und Cybersicherheit
- § 8c Digitale Hochschule NRW
- Teil 2 Mitgliedschaft und Mitwirkung
- § 9 Mitglieder und Angehörige
- § 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen
- § 11 Zusammensetzung der Gremien
- § 11a Mitgliederinitiative
- § 11b Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien
- § 12 Verfahrensgrundsätze
- § 13 Wahlen zu den Gremien
- Teil 3 Aufbau und Organisation der Hochschule
- Kapitel 1 Die zentrale Organisation der Hochschule
- § 14 Zentrale Organe
- § 15 Rektorat
- § 16 Aufgaben und Befugnisse des Rektorats
- § 17 Wahl der Mitglieder des Rektorats; Abwahl durch die Hochschulwahlversammlung
- § 17a Abwahl der Mitglieder des Rektorats durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- § 18 Die Rektorin oder der Rektor
- § 19 Die Kanzlerin oder der Kanzler
- § 20 Die Rechtsstellung der hauptberuflichen Mitglieder des Rektorats
- § 21 Hochschulrat
- § 22 Senat
- § 22a Hochschulwahlversammlung
- § 22b Hochschulkonferenz
- § 23 Fachbereichskonferenz
- § 24 Gleichstellungsbeauftragte; gleichstellungsbezogene Mittelvergabe
- § 25 Hochschulverwaltung
- Kapitel 2 Die dezentrale Organisation der Hochschule
- § 26 Die Binneneinheiten der Hochschule
- § 27 Dekanin oder Dekan
- § 28 Fachbereichsrat; Studienbeirat
- § 29 Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten; Bibliotheksgebühren; Einrichtungen an der Hochschule
- § 30 Lehrerinnen- und Lehrerbildung
- Kapitel 3 Hochschulmedizin
- § 31 Fachbereich Medizin
- § 31a Universitätsklinikum
- § 31b Finanzierung
- § 31c Erfindungen im Bereich der Universitätsmedizin
- § 32 Medizinische Einrichtungen außerhalb der Hochschule
- Teil 4 Das Hochschulpersonal
- Kapitel 1 Allgemeine dienstrechtliche Regelungen
- § 33 Beamtinnen und Beamte der Hochschule
- § 34 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Hochschule
- Kapitel 2 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- § 35 Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- § 36 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- § 37 Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
- § 37a Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren
- § 38 Berufungsverfahren
- § 38a Tenure Track
- § 38b Tandemprofessur
- § 39 Dienstrechtliche Stellung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- § 39a Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis
- § 39b Gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- § 40 Freistellung und Beurlaubung
- 40a Freistellung wegen Unternehmensgründungen
- Kapitel 3 Das sonstige Hochschulpersonal
- § 41 Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
- § 42 Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- § 43 Lehrbeauftragte
- § 44 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten
- § 45 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
- § 46 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
- § 46a Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
- § 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- Teil 5 Studierende und Studierendenschaft
- Kapitel 1 Zugang und Einschreibung
- § 48 Einschreibung
- § 49 Zugang zum Hochschulstudium
- § 50 Einschreibungshindernisse
- § 51 Exmatrikulation
- § 51a Ordnungsverstöße; Ordnungsmaßnahmen
- § 52 Zweithörerinnen und Zweithörer, Gasthörerinnen und Gasthörer
- § 52a Europäische und internationale Kooperationen; Internationalstudierende
- Kapitel 2 Studierendenschaft
- § 53 Studierendenschaft
- § 54 Studierendenparlament
- § 55 Allgemeiner Studierendenausschuss
- § 56 Fachschaften
- § 57 Ordnung des Vermögens und des Haushalts
- Teil 6 Lehre, Studium und Prüfungen
- Kapitel 1 Lehre und Studium
- § 58 Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot
- § 58a Studienberatung; Studienverlaufsvereinbarung
- § 58b Reformmodelle des Studiums
- § 59 Besuch von Lehrveranstaltungen
- § 60 Studiengänge
- § 60a Studienangebote außerhalb eines Studienganges; Microcredentials
- § 61 Regelstudienzeit
- § 62 Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung
- § 62a Studium in Teilzeit; Teilzeitstudium
- § 62b Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung
- Kapitel 2 Prüfungen
- § 63 Prüfungen
- § 63a Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen
- § 64 Prüfungsordnungen
- § 65 Prüferinnen und Prüfer
- Teil 7 Grade und Zeugnisse
- § 66 Hochschulgrade, Leistungszeugnis
- § 67 Promotion
- § 67a Kooperative Promotion
- § 67b Promotionskolleg für angewandte Forschung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen
- § 68 Habilitation
- § 69 Verleihung und Führung von Graden und von Bezeichnungen
- Teil 8 Forschung
- § 70 Aufgaben und Koordinierung der Forschung, Veröffentlichung
- § 71 Forschung mit Mitteln Dritter
- § 71a Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter
- § 71b Förderung von Ausgründungen
- Teil 9 Nichtstaatlicher Bildungsbereich des tertiären Sektors
- § 72 Übersicht über Formen hochschulischer Bildung
- § 73 Voraussetzungen der Anerkennung
- § 74 Anerkennungsverfahren; Akkreditierungsverfahren; Gebühren; Kostentragung
- § 75 Folgen der Anerkennung
- § 76 Kirchliche Hochschulen
- § 77 Aufsicht über nichtstaatliche Hochschulen
- § 78 Aufhebung und Erlöschen der staatlichen Anerkennung
- § 79 Zulässiger und unzulässiger Betrieb von Hochschulen; Informationspflichten; Schadensersatz
- § 80 Niederlassungen von Hochschulen
- § 81 Franchising mit Hochschulen im europäischen Hochschulraum
- § 82 Franchising mit Hochschulen außerhalb der Europäischen Union
- § 83 Ordnungswidrigkeiten
- Teil 10 Sicherheit und Redlichkeit in der Hochschule
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 84 Sicherer und redlicher Hochschulraum
- § 85 Sicherheit in der Hochschule; Ansprechpersonen
- Kapitel 2 Redlichkeits- und Integritätsrechtliche Bestimmungen
- § 86 Redlichkeitsverstöße und Redlichkeitsmaßnahmen
- § 87 Anwendungsbereich, Integritätsverstöße und Integritätsmaßnahmen
- § 88 Redlichkeits- und Integritätsverfahren
- § 89 Zusammenarbeit im Redlichkeits- und Integritätsverfahren; Täter-Opfer-Ausgleich
- § 90 Rechte der verletzten Person
- § 91 Kosten und Auslagen der verletzten Person
- § 92 Hinweisgeberschutz; Auskünfte
- § 93 Sicherheit im Universitätsklinikum
- Kapitel 3 Disziplinarrechtliche Sonderregelungen
- § 94 Verhältnis zum Disziplinarrecht
- § 95 Bürokratieabbau durch Zusammenarbeit im Disziplinarverfahren
- § 96 Sonderregelung betreffend die Kürzung der Dienstbezüge
- § 97 Sonderregelung betreffend die Zurückstufung
- Kapitel 4 Gefahrenabwehr im Hochschulraum
- § 98 Hochschulische Gefahrenabwehr bei dem Verdacht des Verstoßes gegen eine dienstrechtliche Pflicht nach § 87 Absatz 2
- § 99 Hochschulische Gefahrenabwehr bei dem Verdacht eines studentischen Ordnungsverstoßes nach § 51a Absatz 1
- § 100 Verhältnismäßigkeit bei der Gefahrenabwehr; Aufhebung
- Teil 11 Ergänzende Vorschriften
- 101 Aufsicht über staatlich getragene Hochschulen
- § 102 Zusammenwirken von Hochschulen und von Hochschulen mit Forschungseinrichtungen; Zusammenarbeit von Hochschulen im Bereich der Verwaltung
- § 103 Errichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch Hochschulen
- § 104 Besondere Vorschriften betreffend die Fernuniversität in Hagen
- § 105 Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen
- § 106 Studium eines Erweiterungsfaches nach abgeschlossenem Lehramtsstudium
- § 107 Überleitung des wissenschaftlichen Personals
- § 108 Mitgliedschaftsrechtliche Sonderregelungen
- § 109 Kirchenverträge, kirchliche Mitwirkung bei Stellenbesetzung und Studiengängen
- § 110 Zuschüsse
- § 111 Deutsche Hochschule der Polizei
- § 112 Ministerium; Verwaltungsvorschriften; Geltung von Gesetzen
- § 113 Hochschulbetrieb im Falle einer Epidemie, einer Großeinsatzlage oder einer Katastrophe
- § 114 Regelung betreffend die Finanzströme zwischen dem Land und den verselbständigten Hochschulen
- § 115 Regelung betreffend Zuweisung von Leistungen zur ausschließlichen Wahrnehmung
- § 116 Inkrafttreten, Übergangsregelungen
- Schlussformel