§ 100b Online-Durchsuchung
Stand: 02.04.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/100b#abs-1 (1) Auch ohne Wissen des Betroffenen darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden (Online-Durchsuchung), wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/100b#abs-2 (2) Besonders schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 sind:
Straftaten nach § 34 Absatz 4 Nummer 1, 3 oder Nummer 4,
Straftaten nach § 25 Absatz 5 Nummer 1, 3 oder Nummer 4,
Straftaten nach § 19 Absatz 3,
Straftaten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/100b#abs-3 (3) Die Maßnahme darf sich nur gegen den Beschuldigten richten. Ein Eingriff in informationstechnische Systeme anderer Personen ist nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/100b#abs-4 (4) § 100a Absatz 5 und 6 gilt mit Ausnahme von Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 entsprechend.
Wird zitiert von 167 Entscheidungen zu § 100b StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.06.2025 – 1 BvR 180/23Strafprozessuale Ermächtigungen der StPO zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung überwiegend verfassungsgemäß - Unverhältnismäßigkeit bei Straftaten aus dem Bereich der einfachen Kriminalität - zum Vorrang des IT-System-Grundrechts gegenüber dem Recht auf informationelle SelbstbestimmungZitiert von 4
- OLG Stuttgart, 19.05.2021 – 2 Ws 75/21Zitiert von 1
- OLG Köln, 25.10.2024 – 2 Ws 589/24Zitiert von 1
- OLG Hamburg, 29.01.2021 – 1 Ws 2/21Zitiert von 17
- OLG Celle, 09.07.2024 – 3 Ws 55/24Zitiert von 5
- OLG Frankfurt am Main, 30.08.2022 – 6 Ws 1/22
Zuletzt entschieden
- BGH, 08.07.2026 – 3 StR 591/25Strafrecht: Zueignungsabsicht bei Entwendung gegnerischer Fanutensilien zur Präsentation als Trophäen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 20.05.2026 – 2 StR 57/25
- BGH, 20.01.2026 – 3 StR 495/25Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei der Überwachung und Aufzeichnung von Telegram-Chats
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 100b StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.