§ 6 Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 61
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 25.08.1975 – 2 StR 309/75
- BGH, 06.10.2016 – 2 StR 330/16Strafverfahren: Verweisung an das Landgericht wegen des besonderen Umfangs der Sache nach Scheitern von Verständigungsgesprächen beim AmtsgerichtZitiert von 10
- BGH, 03.02.2016 – 2 StR 159/15Sachliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Ausschluss der Zuständigkeit des Gerichts niederer Ordnung nach Rechtshängigwerden der Sache beim Gericht höherer Ordnung; Prüfung von Amts wegen in der RevisionsinstanzZitiert von 3
- BGH, 11.12.2008 – 4 StR 376/08Zitiert von 2
- BGH, 22.04.1999 – 4 StR 19/99Zitiert von 7
- BGH, 24.04.1974 – 2 StR 69/74Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 07.01.2026 – 206 StRR 398/25
- BGH, 12.03.2025 – 2 ARs 76/25Verbindung zweier rechtshängiger Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung
- BayObLG, 31.07.2023 – 203 StRR 283/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.