Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund46 Entscheidungen

Haben mehrere Gerichte, von denen eines das zuständige ist, durch Entscheidungen, die nicht mehr anfechtbar sind, ihre Unzuständigkeit ausgesprochen, so bezeichnet das gemeinschaftliche obere Gericht das zuständige Gericht.

§ 16 § 20