§ 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 46
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Nach Gewicht
- BGH, 17.03.1999 – 2 BJs 122/98
- KG, 21.07.2010 – 2 ARs 16/10, 2 ARs 16/10 - 2 AR 83/10Zitiert von 1
- LG Zweibrücken, 04.01.2005 – Qs 119/04
- BGH, 27.11.2018 – 2 ARs 295/18Sachliche Zuständigkeit der SchifffahrtsgerichteZitiert von 3
- OLG Köln, 12.11.2008 – 2 Ws 488/08Zitiert von 2
- OLG Oldenburg, 12.02.2008 – 1 Ws 87/08Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 20.01.2026 – 3 Ws 515/25
- BGH, 18.12.2025 – 4 ARs 7/25Konzentration der Zuständigkeit für mehrere Auslieferungsverfahren aufgrund deren Sachzusammenhangs beim OberlandesgerichtZitiert von 1
- BGH, 04.11.2025 – 2 ARs 322/25Negativer Kompetenzkonflikt: Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung vom Verwaltungsgericht an das Oberlandesgericht nach § 17a GVG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Haben mehrere Gerichte, von denen eines das zuständige ist, durch Entscheidungen, die nicht mehr anfechtbar sind, ihre Unzuständigkeit ausgesprochen, so bezeichnet das gemeinschaftliche obere Gericht das zuständige Gericht.