§ 263 Abstimmung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/263#abs-1 (1) Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/263#abs-2 (2) Die Schuldfrage umfaßt auch solche vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umstände, welche die Strafbarkeit ausschließen, vermindern oder erhöhen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/263#abs-3 (3) Die Schuldfrage umfaßt nicht die Voraussetzungen der Verjährung.
Wird zitiert von 33 Entscheidungen zu § 263 StPO →
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Nach Gewicht
- BVerfG, 18.03.2003 – 2 BvB 1/01Zitiert von 13
- BGH, 15.07.1976 – 4 StR 7/76
- LG Gera, 11.04.2025 – 3 KLs 830 Js 39076/23
- LG Limburg a.d. Lahn, 16.10.2019 – 2 Ks - 2 Js 59353/16
- BGH, 14.12.2022 – 6 StR 340/21Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Beweisverwertung durch Bild-Ton-Aufzeichnung nach unterbliebener ZeugenbelehrungZitiert von 6
- BGH, 31.03.2021 – 2 StR 109/20Unechtes Unterlassungsdelikt: Garantenstellung bei GeschwisternZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2022 – L 31 AS 690/22 B ER
- OLG München, 20.01.2020 – 21 U 5072/19Abgasskandal: Kein Schadensersatzanspruch des Pkw-Käufers gegen den Fahrzeughersteller wegen § 826 BGB bei Fahrzeugerwerb nach Bekanntwerden der Manipulationen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- BGH, 28.06.2017 – 4 StR 186/16Eingehungsbetrug: Feststellung des Schadens; Vermögensschaden bei AnlagegeschäftenZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 263 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.