§ 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
Stand: 17.12.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/29#abs-1 (1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/29#abs-2 (2) Die Durchführung der Hauptverhandlung gestattet keinen Aufschub; sie findet bis zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters statt. Entscheidungen, die auch außerhalb der Hauptverhandlung ergehen können, dürfen nur dann unter Mitwirkung des abgelehnten Richters getroffen werden, wenn sie keinen Aufschub gestatten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/29#abs-3 (3) Über die Ablehnung ist spätestens vor Ablauf von zwei Wochen und stets vor Urteilsverkündung zu entscheiden. Die zweiwöchige Frist für die Entscheidung über die Ablehnung beginnt
Findet der übernächste Verhandlungstag erst nach Ablauf von zwei Wochen statt, so kann über die Ablehnung spätestens bis zu dessen Beginn entschieden werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/29#abs-4 (4) Wird die Ablehnung für begründet erklärt und muss die Hauptverhandlung nicht deshalb ausgesetzt werden, so ist ihr nach der Anbringung des Ablehnungsgesuchs liegender Teil zu wiederholen. Dies gilt nicht für solche Teile der Hauptverhandlung, deren Wiederholung nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist.
Wird zitiert von 67 Entscheidungen zu § 29 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 26.09.2023 – 5 StR 164/22Befangenheit ehrenamtlicher Richter im Strafverfahren: Wartepflicht nach Selbstanzeige eines SchöffenZitiert von 2
- BGH, 18.05.2022 – 3 StR 181/21Richterablehnung: Entscheidungshindernis bei nicht fristgerechter Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch; Fristverstoß als Revisionsgrund)Zitiert von 17
- BGH, 03.04.2003 – 4 StR 506/02Zitiert von 6
- BGH, 14.02.2002 – 4 StR 272/01Zitiert von 3
- OLG Rostock, 25.09.2018 – 20 Ws 180/18
- KG, 28.09.2012 – 3 Ws (B) 524/12, 3 Ws (B) 524/12 - 162 Ss 165/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 26.03.2026 – 21 W 24/25
- OLG Köln, 15.08.2025 – 2 Ws 411+413-417+425/25
- BVerwG, 18.06.2024 – 2 WDB 6/24Aussetzung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.