§ 100b Online-Durchsuchung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/100b?asof=2021-01-01#abs-1 (1) Auch ohne Wissen des Betroffenen darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden (Online-Durchsuchung), wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/100b?asof=2021-01-01#abs-2 (2) Besonders schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 sind:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/100b?asof=2021-01-01#abs-3 (3) Die Maßnahme darf sich nur gegen den Beschuldigten richten. Ein Eingriff in informationstechnische Systeme anderer Personen ist nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/100b?asof=2021-01-01#abs-4 (4) § 100a Absatz 5 und 6 gilt mit Ausnahme von Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 entsprechend.