Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 177 Kosten

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund64 Entscheidungen

Die durch das Verfahren über den Antrag veranlaßten Kosten sind in den Fällen der §§ 174 und 176 Abs. 2 dem Antragsteller aufzuerlegen.

§ 176 § 198