§ 98 Verfahren bei der Beschlagnahme
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 424
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 02.09.2022 – DL 23 K 1960/22Zitiert von 2
- BGH, 23.05.1969 – 4 StR 585/68Zitiert von 1
- AG Hamburg, 03.02.2025 – 164 Gs 2118/24Zitiert von 1
- LG Hamburg, 10.07.2024 – 630 Qs 8/24Zitiert von 2
- BVerfG, 29.01.2002 – 2 BvR 494/01Zitiert von 1
- LG Hamburg, 19.12.2023 – 615 Qs 108/23
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.05.2026 – StB 37/26
- BGH, 26.05.2026 – StB 23/26
- BGH, 26.05.2026 – StB 27 - 34/26, StB 27/26, StB 28/26, StB 29/26, StB 30/26, StB 31/26, StB 32/26, StB 33/26, StB 34/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 98 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/98#abs-1 (1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch das Gericht angeordnet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/98#abs-2 (2) Der Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklichen Widerspruch erhoben hat. Der Betroffene kann jederzeit die gerichtliche Entscheidung beantragen. Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich nach § 162. Der Betroffene kann den Antrag auch bei dem Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk die Beschlagnahme stattgefunden hat; dieses leitet den Antrag dem zuständigen Gericht zu. Der Betroffene ist über seine Rechte zu belehren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/98#abs-3 (3) Ist nach erhobener öffentlicher Klage die Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft oder eine ihrer Ermittlungspersonen erfolgt, so ist binnen drei Tagen dem Gericht von der Beschlagnahme Anzeige zu machen; die beschlagnahmten Gegenstände sind ihm zur Verfügung zu stellen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/98#abs-4 (4) Wird eine Beschlagnahme in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht. Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt. Des Ersuchens bedarf es nicht, wenn die Beschlagnahme in Räumen vorzunehmen ist, die ausschließlich von anderen Personen als Soldaten bewohnt werden.