§ 30 Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 71
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Nach Gewicht
- BGH, 02.02.2022 – 5 StR 153/21Strafverfahren: Zulässige Revisionsrüge nach Verwerfung des Besetzungseinwands durch das Rechtsmittelgericht als unstatthaft; Besetzungsrüge nach für begründet erklärter Richterablehnung; Überprüfung eines Ausschlusses wegen Besorgnis der Befangenheit von Amts wegenZitiert von 4
- BGH, 13.02.1973 – 1 StR 541/72Zitiert von 5
- BGH, 26.09.2023 – 5 StR 164/22Befangenheit ehrenamtlicher Richter im Strafverfahren: Wartepflicht nach Selbstanzeige eines SchöffenZitiert von 2
- LG Karlsruhe, 10.01.2023 – 4 KLs 730 Js 21302/17
- BGH, 29.06.1971 – 1 StR 362/70Zitiert von 23
- BGH, 11.07.2017 – 3 StR 90/17Selbstablehnung eines Richters in einer Strafsache: Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht; Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des gesetzlichen RichtersZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- AG Amberg, 19.05.2025 – 9 Cs 175 Js 7687/24
- BGH, 25.10.2023 – 2 StR 195/23Ablehnung einer Schöffin wegen Besorgnis der BefangenheitZitiert von 5
- BGH, 31.01.2023 – 4 StR 67/22Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Vortätigkeit in einem anderem VerfahrenZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen ist.