§ 151 Anklagegrundsatz
Stand: 10.06.2019
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 151 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 15.02.2024 – 2 StR 329/22Konkretisierung des Verfahrensgegenstandes bei Bandenhandel mit BetäubungsmittelnZitiert von 2
- KG, 08.01.2024 – 3 ORbs 249/23, 3 ORbs 249/23 - 122 Ss 108/23
- BGH, 23.05.2023 – GSSt 1/23Selbständige Einziehung bei verjährter Straftat
- BGH, 23.08.2017 – 2 StR 456/16Insolvenzverschleppung: Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht; bedingt vorsätzliche TatbegehungZitiert von 10
- BGH, 04.04.2017 – 2 StR 409/16Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in der Ehe: Beweiswürdigung hinsichtlich eines suggestiven Einflusses bei Erstoffenbarung gegenüber einer PräventologinZitiert von 8
- BGH, 29.06.2016 – 2 StR 89/16Verfahrensgegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung: Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung gegen mehrere Angeklagte; Auslegung der Anklageschrift; Bedeutung des LegalitätsprinzipsZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG München, 15.09.2023 – M 30 E 23.2896
- KG, 08.06.2023 – AR 2/22 Not
- LG Kleve, 02.07.2021 – 120 Qs-106 Js 996/19-61/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 151 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.