§ 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug
Stand: 10.06.2019
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- OLG Karlsruhe, 20.03.2017 – Ausl 301 AR 21/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 – 7 Sa 1638/11
- OLG Celle, 16.03.2011 – 1 Ausl 16/11Zitiert von 2
- OLG Koblenz, 09.02.2005 – (1) Ausl - III - 2/05
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein unzuständiges Gericht hat sich den innerhalb seines Bezirks vorzunehmenden Untersuchungshandlungen zu unterziehen, bei denen Gefahr im Verzug ist.