§ 255 Protokollierung der Verlesung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 34
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 23.07.1987 – 4 StR 257/87
- BGH, 02.10.1985 – 2 StR 377/85Zitiert von 2
- BGH, 18.03.1955 – 2 StR 39/55
- BGH, 10.09.2025 – 5 StR 113/25Vorspielen einer Bild-Ton-Aufzeichnung in der Hauptverhandlung; Voraussetzungen eines Berufsverbots
- BGH, 13.12.2022 – 6 StR 467/22Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung: Vernehmungsersetzende Vorführung der Ton-Bild-Aufzeichung einer früheren richterlichen Vernehmung der VerletztenZitiert von 1
- BGH, 12.02.2004 – 3 StR 185/03Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 21.02.2017 – 2 Ausl. 27/16
- BGH, 10.05.2001 – 4 StR 113/01Zitiert von 1
- BGH, 03.05.1988 – 1 StR 148/88Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 255 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In den Fällen der §§ 253 und 254 ist die Verlesung und ihr Grund auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten im Protokoll zu erwähnen.