§ 95 Herausgabepflicht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 49
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Nach Gewicht
- BVerfG, 20.12.2018 – 2 BvR 2377/16Nichtannahmebeschluss: Zu den Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten eines Telekommunikationsdienstleistungsanbieters bzgl einer Telekommunikationsüberwachung gem § 100a StPO - "Telekommunikation" iSd § 100a StPO umfasst auch IP-Adressen als Verkehrsdaten - Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten gem § 100b StPO aF, § 110 TKG 2004, §§ 5, 7 TKÜV 2005 erstrecken sich auch bei Verwendung eines NAT-Lastverteilers auf IP-Adressspeicherung - § 100a StPO neben § 100g StPO im Falle der Echtzeit-TKÜ anwendbar - strafprozessuale Ordnungsmittel zur Durchsetzung der Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenZitiert von 4
- LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2024 – 18 Qs 17/24Zitiert von 1
- LG Limburg a.d. Lahn, 18.02.2019 – 1 Qs 5/19
- LG Bonn, 13.02.2012 – 27 Qs-410 Js 511/10-21/11
- LG Bonn, 13.05.2003 – 37 Qs 10/03
- BVerfG, 18.02.2003 – 2 BvR 369/01Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Nürnberg-Fürth, 22.04.2026 – 12 Qs 14/26
- BVerwG, 26.03.2026 – 1 WRB 1.25Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Befehls zur Vorlage des Impfausweises an den Disziplinarvorgesetzten
- BVerfG, 25.11.2025 – 1 BvR 2317/25Erfolgreicher Eilantrag von Internetprovidern gegen eine Anordnung nach §§ 100a Abs 1, 100e StPO zur Protokollierung von DNS-Abfragen bzgl eines bestimmten Domain-Namens - Folgenabwägung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 95 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/95#abs-1 (1) Wer einen Gegenstand der vorbezeichneten Art in seinem Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ihn auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/95#abs-2 (2) Im Falle der Weigerung können gegen ihn die in § 70 bestimmten Ordnungs- und Zwangsmittel festgesetzt werden. Das gilt nicht bei Personen, die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind.