§ 233 Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/233#abs-1 (1) Der Angeklagte kann auf seinen Antrag von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden werden, wenn nur Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung, allein oder nebeneinander, zu erwarten ist. Eine höhere Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf in seiner Abwesenheit nicht verhängt werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist zulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/233#abs-2 (2) Wird der Angeklagte von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden, so muß er durch einen beauftragten oder ersuchten Richter über die Anklage vernommen werden. Dabei wird er über die bei Verhandlung in seiner Abwesenheit zulässigen Rechtsfolgen belehrt sowie befragt, ob er seinen Antrag auf Befreiung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung aufrechterhalte. Statt eines Ersuchens oder einer Beauftragung nach Satz 1 kann außerhalb der Hauptverhandlung auch das Gericht die Vernehmung über die Anklage in der Weise durchführen, dass sich der Angeklagte an einem anderen Ort als das Gericht aufhält und die Vernehmung zeitgleich in Bild und Ton an den Ort, an dem sich der Angeklagte aufhält, und in das Sitzungszimmer übertragen wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/233#abs-3 (3) Von dem zum Zweck der Vernehmung anberaumten Termin sind die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger zu benachrichtigen; ihrer Anwesenheit bei der Vernehmung bedarf es nicht. Das Protokoll über die Vernehmung ist in der Hauptverhandlung zu verlesen.
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 233 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 01.08.1962 – 4 StR 122/62Zitiert von 5
- BGH, 30.01.1959 – 1 StR 510/58Zitiert von 2
- OLG Hamm, 15.09.1983 – 2 Ws 299/83
- BGH, 29.01.1974 – 1 StR 198/73
- BGH, 04.07.1963 – 2 StR 21/63
- BGH, 21.02.1975 – 1 StR 107/74Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 07.07.2025 – 1 ORbs 78/25
- KG, 21.05.2024 – 3 ORbs 54/24, 3 ORbs 54/24 - 122 SsBs 5/24
- VG Köln, 08.04.2024 – 8 K 2617/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 233 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.