Gesetze / Strafprozeßordnung StPO § 82 Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren Stand: 10.06.2019 StrafrechtBund Im Vorverfahren hängt es von der Anordnung des Richters ab, ob die Sachverständigen ihr Gutachten schriftlich oder mündlich zu erstatten haben.