Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 82 Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund

Im Vorverfahren hängt es von der Anordnung des Richters ab, ob die Sachverständigen ihr Gutachten schriftlich oder mündlich zu erstatten haben.

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