§ 25 Ablehnungszeitpunkt
Stand: 17.12.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/25#abs-1 (1) Die Ablehnung eines erkennenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse, in der Hauptverhandlung über die Berufung oder die Revision bis zum Beginn des Vortrags des Berichterstatters, zulässig. Ist die Besetzung des Gerichts nach § 222a Absatz 1 Satz 2 schon vor Beginn der Hauptverhandlung mitgeteilt worden, so muss das Ablehnungsgesuch unverzüglich angebracht werden. Alle Ablehnungsgründe sind gleichzeitig vorzubringen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/25#abs-2 (2) Im Übrigen darf ein Richter nur abgelehnt werden, wenn
Nach dem letzten Wort des Angeklagten ist die Ablehnung nicht mehr zulässig.
Wird zitiert von 186 Entscheidungen zu § 25 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 24.10.2017 – 3 Ws 424, 425/17
- BVerfG, 09.04.2025 – 2 BvR 1298/24Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Verfahren auf strafrechtliche Rehabilitierung bzgl einer Inhaftierung in der ehemaligen DDR - ua Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch ungerechtfertigte Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig im vereinfachten Verfahren nach § 26a StPOZitiert von 4
- BGH, 25.04.2006 – 3 StR 429/05Zitiert von 10
- BGH, 09.04.2025 – 1 StR 371/24Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs eines Sitzungsvertreters der StaatsanwaltschaftZitiert von 1
- BGH, 07.09.2006 – 3 StR 277/06Zitiert von 4
- BGH, 09.12.1959 – 2 StR 265/59Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.07.2026 – 5 StR 131/26Strafverfahren: Zulässigkeitsanforderungen an die Befangenheitsrüge bei Äußerungen in einem Rechtsgespräch und an die Aufklärungsrüge Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 29.04.2026 – 6 StR 416/25
- BGH, 22.04.2026 – 5 StR 102/26Sexueller Übergriff: Anforderungen an die Kundgabe des entgegenstehenden Willens im Sinne des § 177 Abs. 1 StGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.